Arbeitgeberverband Pflege: Pflegetransparenz braucht nachvollziehbare Form der Veröffentlichung

23.01.2012 | Altenhilfe | Nachrichten

Arbeitgeberverband Pflege zu der Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, dass Kreisverwaltungsbehörden keine Prüfungsberichte der Heimaufsichten veröffentlichen dürfen

Mit zwei Beschlüssen hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden, dass mit dem Bayerischen Gesetz zur Regelung der Pflege-, Betreuungs- und Wohnqualität im Alter und bei Behinderung  eine Verpflichtung des Trägers der jeweiligen Einrichtung einhergeht, Ergebnisse von Prüfberichte zu veröffentlichen, die im Rahmen der Qualitätssicherung erstellt wurden. Diese dürfen jedoch nicht durch die Kreisverwaltungsbehörden veröffentlicht werden. „Die Richter des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes haben klar dafür Position bezogen, dass nötige Transparenz auch eine geeignete, für den Bürger nachvollziehbare Form der Veröffentlichung braucht. Alle Prüfergebnisse  werden bereits durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) bundesweit in einer übersichtlichen und praktikablen Form veröffentlicht. Wir sind für absolute Offenheit, aber einer weiteren wesentlich schlechteren Form der Transparenz bedarf es nicht. Unseren Verbandsmitgliedern, den Betreibern von Pflegeheimen, hatten wir geraten gegen dieses Gesetz der unkommentierten Zwangsveröffentlichung zu klagen. Wie wir nun sehen, mit entsprechender Unterstützung der Verwaltungsrichter“, sagt Thomas Greiner, Präsident des Arbeitgeberverbandes Pflege, gegenüber der Presse. Das Pflege- und Wohnqualitätsgesetz sieht vor, dass die Berichte der bayerischen Heimaufsichten über die in den Pflegeheimen durchgeführten Prüfungen in geeigneter Form zu veröffentlichen sind. „Eine Veröffentlichung in geeigneter Form, wie das Gesetz es vorsieht, kann nicht bedeuten, dass Prüfberichte die für Fachleute geschrieben wurden, einfach nur in das Internet gestellt werden. Das bietet keinem Pflegebedürftigen, noch dessen Angehörigen, verwertbare Informationen. Die Sozialministerin hätte sich beim Entwurf der Rechtsverordnung mehr Gedanken machen müssen“, so Greiner.

Hintergrund

Die acht größten privaten Pflegeunternehmen in Deutschland und der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) haben sich im Juni 2009 zum Arbeitgeberverband Pflege zusammengeschlossen. Seit dem ist er weiter gewachsen. Er vertritt als Verband die tarif-, sozial- und wirtschaftspolitischen Interessen der im ambulanten und stationären Bereich tätigen Unternehmen der Pflegewirtschaft, mit inzwischen 90.000 Wohn- und Pflegeplätzen. Gemeinsam mit den Unternehmen im bpa repräsentiert er rund 200.000 Mitarbeiter

Quelle: Pressemitteilung des Arbeitgeberverbandes Pflege vom 19.01.2012
http://www.arbeitgeberverband-pflege.de