Assistenz für alle Menschen mit Behinderung gewährleisten!

Anhörung im Bundesgesundheitsministerium: Lebenshilfe sieht Verbesserungsbedarf bei Finanzierung von Unterstützungsleistungen

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) plant, die Möglichkeiten persönlicher Assistenz in Einrichtungen des Gesundheitswesens zu erweitern. Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung sind beim Aufenthalt im Krankenhaus oft in einer schwierigen Situation: Ihre besonderen Bedürfnisse sind nicht jedem bekannt, die Umgebung und medizinische Eingriffe sind für sie häufig beängstigend und die Kommunikation schwierig. So können gerade bei Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf Versorgungsmängel auftreten, Diagnosen nicht gestellt oder Therapien unmöglich werden, wenn sie nicht durch eine vertraute Person unterstützt werden. Vorgesehen ist nun, dass pflegebedürftige Personen ihre von ihnen selbst angestellten und auf sie eingespielten Assistenten nicht nur wie bisher bei einem stationären Krankenhausaufenthalt mitnehmen können. Künftig soll die Finanzierung auch bei einem stationären Aufenthalt zur Vorsorge oder Rehabilitation sichergestellt sein. Die sehr begrüßenswerten Regelungen zur Finanzierung persönlicher Assistenz betreffen jedoch nur eine kleine Minderheit der Menschen mit hohem Hilfebedarf: Nur die im sogenannten Arbeitgebermodell selbst angestellten Assistenten werden weiter finanziert. Assistenz durch Dienste und Einrichtungen, wie sie Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung häufig in Anspruch nehmen, wird nicht berücksichtigt. „Allen Menschen mit Assistenzbedarf, unabhängig davon, wie sie diesen abdecken, muss es ermöglicht werden, ihre vertraute und notwendige Unterstützung bei einem stationären Krankenhaus-, Vorsorge- oder Rehabilitationsaufenthalt mitzunehmen“, fordert Robert Antretter, Bundesvorsitzender der Lebenshilfe.  Dies muss auch für nicht pflegebedürftige Menschen mit Behinderung gelten. „Denn gerade Menschen mit einer geistigen Behinderung sind häufig bei einem Aufenthalt im Krankenhaus, zur Vorsorge oder Rehabilitation auf den ihnen vertrauten Assistenten angewiesen, der ihnen in einer fremden und oftmals beängstigenden Situation zur Seite steht und die Kommunikation unterstützt.“, sagt Robert Antretter. Derzeit ist die Finanzierung der Mitnahme dieser bekannten Begleitperson zwischen dem Krankenhausträger, der Krankenkasse, ggf. der betreuenden Einrichtung und dem Sozialhilfeträger häufig ungeklärt. Dies ist insbesondere der Fall, wenn die Person mit Behinderung in einer Wohnstätte betreut wird und durch einen Mitarbeiter der Einrichtung begleitet werden soll. Für diese Fälle bedarf es einer gesetzlichen Regelung und nicht zuletzt einer Erweiterung der Leistungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen. Am 19. Juli findet zu der geplanten Neuregelung im BMG eine Anhörung statt, zu der die Fachverbände der Behindertenhilfe eine gemeinsame Stellungnahme abgegeben haben: www.lebenshilfe.de (Fachliches/Recht- und Sozialpolitik).

Quelle: Pressemitteilung der Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e.V. vom 18.07.2012
www.lebenshilfe.de