"AsylbLG": Fortgesetzter Rechtsbruch auch in 2012

Bundesministerin Von der Leyen: Rechtswidrig gegen Flüchtlinge ins neue Jahr - Auch zum 1.1. 2012 gibt es keine Anpassung der Regelsätze des sogenannten "Asylbewerberleistungsgesetzes"

Die von Bundesministerin von der Leyen eingesetzte Bund-Länder-AG zur Überprüfung der Regelsätze nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) hat am 15. Dezember 2011 getagt. Ergebnis: Keines. Damit geht ein langwährender Skandal in das nächste Jahr. Auch zum 1. Januar 2012 werden die Regelsätze des AsylbLG rechtswidrig nicht angepasst. "Ministerin Von der Leyen hat diese Arbeitsgruppe offensichtlich nur als Alibi für das Nichtstun ihres Ministeriums eingesetzt“, so Georg Classen vom Berliner Flüchtlingsrat. Seit Inkrafttreten des Gesetzes im November 1993 erhalten die in der Regel einem Arbeitsverbot unterliegenden asylsuchenden und geduldeten Flüchtlinge unverändert einen "Geldbetrag zur Deckung persönlicher Bedürfnisse des täglichen Lebens“ in Höhe von lediglich 80,- DM bzw. 40,90 Euro monatlich. Die Leistungssätze nach AsylbLG wurden seit 1993, obwohl § 3 Abs. 3 AsylbLG eine jährliche Anpassung vorschreibt, niemals angehoben. Die Verbraucherpreise sind seit November 1993 um 32,5 Prozent gestiegen. Das Nichtstun des Gesetzgebers ist recht- und spätestens seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zu den Hartz IV-Regelsätzen vom Februar 2010 auch verfassungswidrig, wie sogar die Bundesregierung selbst einräumt. Eine im Sommer 2011 eingesetzte Bund-Länder-Arbeitsgruppe zum Asylbewerberleistungsgesetz sollte Eckpunkte zur Neufestsetzung der Leistungssätze erarbeiten. Doch weder die Arbeitsgruppe noch das nach § 3 Abs, 3 AsylbLG dazu verpflichtete Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat zum 1.1.2012 eine Vorlage zur Anpassung der AsylbLG-Regelsätze an die Preisentwicklung und die Maßgaben des Bundesverfassungsgerichts präsentiert. Es zeichnet sich ab, dass nunmehr das Bundesverfassungsgericht im Frühjahr 2012 die Verfassungswidrigkeit der "ins Blaue hinein geschätzten“ AsylbLG-Regelsätze feststellen wird. Bis dahin geht der Verfassungsbruch der Bundesregierung durch Nichtstun weiter. Bitter für die diejenigen, die mit dem seit 1993 unveränderten "Taschengeld“ von 1,36 Euro  pro Tag auskommen und ihren gesamten persönlichen Bedarf an Fahrtkosten, Information und Kommunikation, Schreib- und Lesematerial, Telefon, Porto, Anwalt usw. bestreiten sollen. Diesen Betrag dürften die Diskutanten von Bund und Ländern jeden Morgen bereits vor dem Frühstück ausgegeben haben.

Quelle: Pressemitteilung von PRO ASYL e.V. vom 30.12.2011
http://www.proasyl.de