Ausführlicher Abschlussbericht: Forschungsvorhaben zum Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung

Im Auftrag des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales Baden-Württemberg hat die Hochschule Esslingen Rahmenbedingungen der Jugendämter zur Umsetzung des Schutzauftrags bei Kindeswohlgefährdung erhoben (§ 8a SGB VIII).

Gerade bei dem sensiblen Thema der Kindeswohlgefährdungen lagen landesweite Kenntnisse über Vorgehensweisen der Kinder- und Jugendhilfe beim Auftreten von Anzeichen für mögliche Kindeswohlgefährdungen nämlich bisher noch nicht vor. Diese Kenntnisse sind jedoch unerlässlich für die Qualitätssicherung, aber auch für die sachliche Rechtfertigung der Leistungen und Wirkungen der Kinder- und Jugendhilfe gegenüber einer kritischen Öffentlichkeit. Das nun abgeschlossene Forschungsvorhaben enthält eine ganze Reihe von Anregungen sowohl für die Jugendämter zur eigenständigen Qualitätsentwicklung ihrer Umsetzung des Schutzauftrags als auch für das KVJS-Landesjugendamt zu deren Unterstützung. Die Ergebnisse der Studie können auf der KVJS-Homepage abgerufen werden. Den Abschlussbericht finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung des KVJS vom 01.02.2012
http://www.kvjs.de