AWO fordert Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes

 „Menschenrechte zu vertreten, bedeutet auch, den hier lebenden Menschen ihre Rechte auf soziale, wirtschaftliche und kulturelle Entfaltung zu gewähren“, erklärt AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker  anlässlich der Anhörung des Bundesverfassungsgerichts zum Asylbewerberleistungsgesetz, die ausgerechnet am morgigen Tag des Flüchtlings stattfindet. „Die AWO fordert die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes“, betont Döcker. „Das Asylbewerberleistungsgesetz stellt in seiner jetzigen Form ein diskriminierendes Sondergesetz dar, dessen Zweck darin besteht, Flüchtlinge aus der Gesellschaft auszugrenzen um weitere potentielle Flüchtlinge abzuschrecken“, kritisiert Döcker. Es wurde 1993 mit dem Ziel geschaffen, „Asylmissbrauch" zu bekämpfen, indem man die Leistungen für in Deutschland lebende Asylbewerber einschränkte. „Die daraus resultierende Ausgrenzung von Asylbewerbern und vielen anderen Flüchtlingen ist ein Verstoß gegen das Prinzip der Unteilbarkeit der Menschenwürde und diskriminiert die betroffenen Menschen in unerträglicher Weise“, erklärt Döcker abschließend ihre ablehnende Haltung.

Quelle: Pressemeldung des AWO Bundesverbandes e.V. vom 19.06.2012
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