Bayerischer Gemeindetag: Neues Kinderbetreuungsrecht ist für Kommunen finanziell nicht verkraftbar

Brandl: Mehr Betreuungspersonal verursacht höhere Personalkosten

Der Bayerische Gemeindetag lehnt eine Absenkung des Mindestanstellungsschlüssels für Bayerns Kindergärten und -krippen sowie die Einführung eines staatlichen Zuschusses zur Senkung der Elterngebühren, die das novellierte Bayerische Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) vorsieht, ab. „Die von der Staatsregierung veranschlagten Mehrkosten für zusätzliches Betreuungspersonal von 33 Millionen Euro pro Jahr sind viel zu niedrig angesetzt. Von einer massiven finanziellen Entlastung der Kommunen, wie es der Gesetzentwurf behauptet, kann keine Rede sein. Seit Inkrafttreten des BayKiBiG haben sich die kommunalen Aufwendungen auf mehr als eine Milliarde Euro im Jahr nahezu verdoppelt. Durch die vorgesehenen neuen Maßnahmen erkennen wir kein Einsparpotenzial, ganz im Gegenteil“ sagte Gemeindetagspräsident Dr. Uwe Brandl. Er forderte die Bayerische Staatsregierung auf, angesichts der erheblichen finanziellen Mehrkosten und der fehlenden Fachkräfte entweder die hierfür notwendigen Rahmenbedingungen deutlich zu verbessern oder aber gegenüber dem Bund auf eine Verschiebung des gesetzlichen Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz ab dem vollendeten ersten Lebensjahr zum 1. August 2013 zu drängen. „Der Gesetzgeber darf zu Lasten der Kommunen keine Regelungen schaffen, die schlichtweg nicht zu erfüllen sind. Es ist sozialpolitisch sicher wünschenswert, wenn mehr Betreuungspersonal für die Kinder eingesetzt wird. Angesichts des jetzt schon bestehenden Fachkräftemangels wird sich durch eine Absenkung des Anstellungsschlüssels einerseits und durch den kommenden Rechtsanspruch auf Betreuungsplätze die Situation drastisch verschärfen. Bund und Freistaat müssen jetzt reagieren“ sagte Brandl. Die Bayerische Staatsregierung plant eine Novellierung des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG). Unter anderen soll der Mindestanstellungsschlüssel für Betreuungspersonal gesenkt und ein staatlicher Zuschuss zu den Elterngebühren eingeführt werden. Dadurch würden die Kommunen unter erheblichen Druck gesetzt, ebenfalls durch freiwillige Zuschüsse die Elterngebühren abzusenken. Ab dem 1. August 2013 soll darüber hinaus kraft Bundesrechts (SGB VIII) ein (einklagbarer) Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab dem vollendeten ersten Lebensjahr gelten.

Quelle: Pressemitteilung des Bayerischen Gemeindetages vom 03.05.2012
www.bay-gemeindetag.de