Behandlung stärken - Resozialisierung sichern: Die neuen Leitlinien der Landesregierung fördern den aktivierenden Strafvollzug in NRW

19.07.2012 | Soziale Arbeit | Nachrichten

Erklärtes Ziel der Landesregierung ist es, die Resozialisierung inhaftierter Straftäter durch einen wirksamen Behandlungsvollzug weiter zu verbessern. Zu diesem Zweck hat das Kabinett Leitlinien für die künftige Gestaltung des Strafvollzuges in Nordrhein-Westfalen beschlossen. Unter dem Leitsatz "Behandlung stärken - Resozialisierung sichern: Aktivierender Strafvollzug in Nordrhein-Westfalen" setzen die insgesamt 13 Leitlinien Schwerpunkte für die Behandlung der Gefangenen im Strafvollzug in NRW.  Die Leitlinien sind vom Justizministerium unter Beteiligung der Vollzugspraxis und Mitwirkung des Justizvollzugsbeauftragten in den zurückliegenden Monaten entwickelt worden. Sie sollen einerseits der Vollzugspraxis Orientierungshilfe bei ihrer täglichen Arbeit geben. Die Leitlinien werden aber auch bei künftigen Überlegungen zur Verbesserung der organisatorisch-strukturellen Bedingungen des Strafvollzuges, insbesondere bei der Erarbeitung des neuen Landesstrafvollzugsgesetzes zu berücksichtigen sein. Der Vollzug in Nordrhein-Westfalen orientiert sich in allen Bereichen am verfassungsrechtlichen Resozialisierungsgebot. Ziel aller Bemühungen wird es daher sein, möglichst jeden Gefangenen zur Teilnahme an der Behandlung zu bewegen und zu befähigen, nach seiner Entlassung straffrei leben zu können. Die Bereitschaft hierzu ist im Rahmen des Möglichen zu fördern und zu wecken. Ein so verstandener aktivierender Strafvollzug ist somit Garant für den bestmöglichen Schutz der Gesellschaft. Ein besonderer Schwerpunkt wird auf den wirksamen Schutz der Opfer von Straftaten gelegt. Erstmalig strebt der Strafvollzug in NRW eine opferbezogene Vollzugsgestaltung an, bei der die Belange der Opfer wahrgenommen und berücksichtigt werden, zum Beispiel in Form von Wiedergutmachung oder von Maßnahmen zum Schutz der Opfer. Ziel ist es, den Interessen der Opfer von Straftaten in stärkerem Maße als bisher Rechnung zu tragen. Daneben wird die Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen, die kriminalpolitisch unerwünscht sind, in den Blick genommen. Eine Inhaftierung ist bei dieser Gefangenengruppe weder richterlich angeordnet noch beabsichtigt gewesen. Die Ersatzfreiheitsstrafe ist vielmehr Folge der Mittellosigkeit des Betroffenen. Die Inhaftierung bewirkt nicht selten den Verlust der Wohnung, des Arbeitsplatzes und der sozialen Bindungen. Daneben ist die Inhaftierung auch kostenintensiv. Denn jeder Hafttag kostet das Land 111,55 Euro pro Gefangenen. Justizminister Thomas Kutschaty: "Wir müssen verhindern, dass der Gefangene nach der Strafhaft orientierungslos mit seinem Koffer vor dem Gefängnistor steht und nicht einmal weiß, wie er am Fahrtkartenautomaten eine Busfahrkarte ziehen kann. Derjenige läuft Gefahr, gleich wieder in alte Strukturen zu verfallen. Hier müssen wir Alternativen anbieten und feste Strukturen als sozialen Empfangsraum schaffen. Die Leitlinien sind der Grundstein eines wirksamen Behandlungsvollzuges. Dabei steht die Resozialisierung des Gefangenen im Vordergrund. Denn die Gefangenen müssen auf ihr Leben nach der Haft vorbereitet werden, um die Gesellschaft vor einem Rückfall zu schützen. Dabei ist wichtig, dass auch der Opferschutz im Justizvollzug eine angemessene Rolle einnimmt. Denn jede Straftat hat Opfer. Diesen Opfern muss auch im Justizvollzug eine Stimme verliehen werden."


Quelle: Pressemitteilung des Justizministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen vom 27.06.2012