Behindertenbeauftragte fordern: Wir brauchen ein Bundesleistungsgesetz für Menschen mit Behinderung außerhalb der Fürsorge!

Am 28./29. November 2012 wird sich die Arbeits- und Sozialministerkonferenz der Bundesländer mit der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung befassen. Seit Jahren versuchen die Länder zusammen mit dem Bund, die gesetzlichen Grundlagen für die Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung neu zu regeln. Bei den Verhandlungen zum Fiskalvertrag im Sommer dieses Jahres einigten sich Bund und Länder, Regelungen der Eingliederungshilfe durch ein Bundesleistungsgesetz abzulösen. Am 22. Oktober stellte die zuständige Arbeitsgruppe des Bundes und der Länder ihre Ergebnisse zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe in Hannover vor. Der Bundesbehindertenbeauftragte Hubert Hüppe sowie die Landesbehindertenbeauftragten aus Hamburg, Ingrid Körner, Niedersachsen, Karl Finke und Nordrhein-Westfalen, Norbert Killewald, nahmen an dem Gespräch teil und fordern im Hinblick auf die bevorstehende Sitzung der Arbeits- und Sozialministerkonferenz Korrekturen. „Die am 22. Oktober vorgestellten Ergebnisse erreichen bei weitem nicht die von Bund und Ländern selbst gesteckten Ziele. Insbesondere ist nicht nachvollziehbar, wie die von Bund und Ländern angestrebte Personenzentrierung verwirklicht werden soll. Es zeichnet sich etwa ab, dass die Hürden für alternative Leistungsanbieter zu Werkstätten für behinderte Menschen viel zu hoch sein werden. Wer gehofft hatte, Unterstützungen zukünftig flexibel einsetzen zu können, muss von den nun vorliegenden Ergebnissen bitter enttäuscht sein“, so die Beauftragten. Die vorliegenden Ergebnisse der Bund-Länder-Arbeitsgruppe bauen auf einem Verbleib der Eingliederungshilfe im Sozialhilferecht (SGB XII) auf. Die Behindertenbeauftragten fordern im Hinblick auf die weiteren Beratungen zwischen Ländern und Bund: „Wir brauchen für die Menschen ein Recht, welches den Betroffenen nicht in die Sozialhilfe drängt, sondern welches den Grundgedanken der Gleichberechtigung und Inklusion trägt. Das verlangt die UN-Behindertenrechtskonvention. Die Eingliederungshilfe muss deshalb in das Recht der Teilhabe und Rehabilitation im Sozialgesetzbuch IX überführt und einkommens- und vermögensunabhängig ausgestaltet werden. Die einmalige Gelegenheit, des von Bund und Ländern angestrebten Bundesleistungsgesetzes muss hierfür genutzt werden“, betonten die Beauftragten. Bei der gesetzlichen Neuregelung müsse außerdem endlich der Durchbruch hin zu Beratung und Leistungen für Menschen mit Behinderung aus einer Hand stattfinden. Das Hin- und Herschieben von Menschen mit Behinderungen zwischen Kostenträgern aus dem Gesundheitsbereich, der Sozialhilfe, der Pflege und aus anderen einschlägigen Bereichen müsse endlich ein Ende haben, so die Beauftragten.

Quelle: Pressemitteilung des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen vom 27.11.2012
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