Behindertenverbände protestieren gegen Kürzung des Pflegegeldes von Heimbewohnern

bvkm aktualisiert kostenlosen Musterwiderspruch

Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm) hat sich Anfang März gemeinsam mit den anderen Fachverbänden für Menschen mit Behinderung an das Bundesversicherungsamt gewandt und gegen die rechtswidrige Kürzung des Pflegegeldes von Heimbewohnern protestiert. Hintergrund ist, dass Heimbewohner, die am Wochenende oder in den Ferien bei ihren Eltern zu Besuch sind, pro Pflegetag in der Familie anteiliges Pflegegeld erhalten. Seit gut einem Jahr zahlen die Pflegekassen hierfür aufgrund einer neuen Berechnungsmethode einen niedrigeren Tagessatz als bisher. In ihrem gemeinsamen Schreiben haben die Behindertenverbände deshalb eine Rückkehr zur alten Berechnungsweise angemahnt. Das Bundesversicherungsamt könnte dies als Aufsichtsbehörde des Spitzenverbandes Bund der Pflegekassen durch eine entsprechende Anweisung bewirken. Solange die Pflegekassen an ihrer neuen Berechnungsmethode festhalten, sollten Heimbewohner gegen die Leistungskürzung Widerspruch einlegen. Auf der Internetseite www.bvkm.de finden Betroffene hierzu in der Rubrik „Recht und Politik“ unter dem Stichwort „Argumentationshilfen/Pflegeversicherung“ einen Musterwiderspruch zum kostenlosen Herunterladen. Der Musterwiderspruch wurde im Hinblick auf das Protestschreiben der Behindertenverbände aktualisiert. Er enthält jetzt einen Passus, in dem angeregt wird, das Widerspruchsverfahren ruhend zu stellen, bis auf politischer Ebene eine Lösung für die Problematik gefunden ist.

Quelle: Pressemitteilung des Bundesverbandes für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. (bvkm) vom 05.04.2012
www.bvkm.de