Bericht über Gewalt gegen Frauen

21.08.2012 | Soziale Arbeit | Nachrichten

„Schutz und Hilfe bei häuslicher und sexualisierter Gewalt sind für Frauen in Deutschland vielerorts nicht ausreichend gewährleistet“, kritisiert der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler, dass  laut dem von der Bundesregierung vorgelegten Bericht zur Situation der Schutzeinrichtungen für Frauen im Jahr 2011, 9.000 Frauen von Frauenhäusern abgewiesen werden mussten. Ursache sind die seit langem angemahnten Defizite bei der finanziellen Absicherung des Schutzes gewaltbetroffener Frauen. „Jede Frau muss einen Anspruch auf Schutz vor Gewalt haben”, fordert Stadler. Positiv sei dagegen, dass der Bericht die hohe Qualität des bestehenden Angebotes für schutzsuchende Frauen und deren Kinder bestätigt. Dennoch müsse das derzeitige System  der Finanzierung, was einem bunten Flickenteppich gleicht, unbedingt reformiert werden. Ein unzureichender Schutz habe weitreichende negative gesundheitliche Auswirkungen, er beeinträchtigt die familiären und sozialen Beziehungen sowie die beruflichen Entwicklung der Frauen. Besonders die Kinder würden oft ein Leben lang unter den Gewalterfahrungen leiden. „Benötig wird ein mit ausreichenden Mitteln ausgestattetes Hilfe- und Unterstützungssystem, das es den Frauen ermöglicht auch in anderen Bundesländern oder Kommunen Schutz in Frauenhäusern zu finden“, betont Stadler. Die Wohlfahrtsverbände sehen sich durch den Lagebericht in ihrer Forderung nach einer bundesweiten Regelung bestätigt und fordern einen Rechtsanspruch für gewaltbetroffene Frauen und deren Kinder. Das kürzlich vorgelegte Rechtsgutachten* der Wohlfahrtsverbände zeigt deutlich, dass die Bundesregierung dies regeln kann und muss. „Nur ein verbindlicher Rechtsanspruch sorgt für effektiven Schutz und schnelle Hilfe für betroffene Frauen und ihre Kinder. Die Bundesregierung darf sich nicht länger herausreden, sondern muss ihrem Schutzauftrag nachkommen und endlich handeln“, erklärt Stadler. Das von der Bundesregierung eingerichtete Hilfetelefon reiche nicht aus. Dieses Angebot könne nur das bestehende Hilfesystem ergänzen, aber nicht die offensichtlichen Lücken vor Ort füllen. *„Der Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe von für Gewalt betroffene Frauen und deren Kinder“ (2012), Prof. Dr. Joachim Wieland und Prof. Dr. Margarete Schuler-Harms

Quelle: Pressemeldung des AWO Bundesverbandes e.V. vom 17.08.2012
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