Beteiligungsverfahren und Beschwerdemöglichkeiten für Kinder und Jugendliche in Einrichtungen etablieren und stärken!

Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. verabschiedet Empfehlungen zur Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen

Berlin – Um Kinder und Jugendliche in Einrichtungen besser vor Gewalt, direkten und indirekten Übergriffen und subtilen Machtmissbräuchen zu schützen, hat das Präsidium des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. in seiner letzten Sitzung Empfehlungen zur Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen verabschiedet. Darin empfiehlt der Deutsche Verein die Beteiligungsverfahren in den Einrichtungen weiterzuentwickeln und zu qualifizieren sowie für die Kinder und Jugendlichen Beschwerdemöglichkeiten verbindlich zu etablieren. „Jede Einrichtung sollte über einen Rechtekatalog verfügen und die notwendigen Rahmenbedingungen schaffen, damit Kinder und Jugendliche sich beteiligen und ihre Ideen, Wünsche und Vorstellungen in Bezug auf ihr Leben in der Einrichtung einbringen können“, sagt Wilhelm Schmidt, Präsident des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. Darüber hinaus sollte aus Sicht des Deutschen Vereins jede Einrichtung ein strukturiertes, transparentes und schriftlich fixiertes Beschwerdemanagement entwickeln und anwenden. Die vollständige Empfehlung ist unter http://www.deutscher-verein.de/05-empfehlungen/empfehlungen_archiv/2011/DV%2039_11.pdf erhältlich.

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. ist das gemeinsame Forum von Kommunen und Wohlfahrtsorganisationen sowie ihrer Einrichtungen, der Bundesländer und von Vertretern der Wissenschaft für alle Bereiche der sozialen Arbeit und der Sozialpolitik. Er begleitet und gestaltet durch seine Expertise und Erfahrung die Entwicklungen u.a. der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik, der Sozial- und Altenhilfe, der Grundsicherungssysteme, der Pflege und Rehabilitation.

Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. vom 30.05.2012
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