Betreuungsgeld: ein unmoralisches Angebot

„Abgesehen von der rechtlichen Fragwürdigkeit ist das Betreuungsgeld vor allem moralisch verwerflich, denn es setzt falsche Anreize“, betont der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler angesichts der Präsentation des von der SPD-Bundestagsfraktion in Auftrag gegebenen Rechtsgutachtens zur Verfassungskonformität des Betreuungsgeldes am 28.08.2012. „Beim Betreuungsgeld handelt es sich um ein unmoralisches Angebot, weil damit nicht die Bedürfnisse des Kindes hinterfragt, sondern Eltern in Versuchung gebracht werden, auch ein Kind, das von einem Kita-Angebot enorm profitieren würde, zu Hause zu betreuen“, ist sich Stadler sicher. Das geplante Betreuungsgeld greife mittels einer finanziellen Belohnung in eine private Entscheidung ein - eine Entscheidung zwischen der Annahme eines öffentlichen Angebotes oder deren Nichtinanspruchnahme. Das Argument der Wahlfreiheit wäre dabei nur vorgeschoben. „Natürlich sollen sich alle Familien für die Form der Kinderbetreuung entscheiden können, die ihren Ansprüchen gerecht wird“, erklärt Stadler und fügt hinzu: „Viele Kitas können aber statt einem Betreuungsplatz nur einen Platz auf der Warteliste bieten.“ Ab August 2013 steht jedem Kind ab dem vollendeten ersten Lebensjahr ein Betreuungsplatz zu. „Es gibt einen massiven Bedarf, deshalb sollten die Mittel für das geplante Betreuungsgeld für den Ausbau der Kinderbetreuung genutzt werden, nur so bekämen Familien wirklich Wahlfreiheit“, meint Stadler abschließend Die AWO engagiert sich mit ihrer Kampagne: „jetzt schlägt´s 13“ für mehr Betreuungsplätze bei hoher Betreuungsqualität.
Mehr Infos unter: www.kita-kampagne.awo.org

Quelle: Pressemeldung des AWO Bundesverbandes e.V. vom 28.08.2012
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