bpa: Auch Sozialhilfeempfänger müssen Heimplatz frei wählen können!

30.01.2012 | Altenhilfe | Nachrichten

Stadt Mannheim nimmt Beschluss zur Belegungssteuerung zurück

In Zeiten knapper öffentlicher Kassen und bei der Suche nach Einsparmöglichkeiten gehen immer mehr Kommunen dazu über, die freie Heimplatzwahl für pflegebedürftige Menschen einzuschränken. Auch die Stadt Mannheim hatte 2010 einen Beschluss gefasst, wonach Sozialhilfeempfänger, die auf stationäre Pflege angewiesen sind, nur noch in den günstigsten Einrichtungen leben dürfen, obwohl alle zugelassenen Pflegeheime eine bindende vertragliche Entgeltvereinbarung auch mit dem Sozialhilfeträger geschlossen hatten. Von der Umsetzung des Beschlusses erhoffte sich die Stadt mittelfristige Einsparungen von rund 500.000 Euro im Jahr. Nach heftiger öffentlicher Kritik wurde dieser Beschluss nun – gegen den ausdrücklichen Wunsch der Verwaltung – zurückgenommen und mit breiter Mehrheit entschieden, die freie Heimplatzwahl wieder uneingeschränkt zu ermöglichen. Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) begrüßt die Entscheidung ausdrücklich: „Wir begrüßen sehr, dass in Mannheim eine politische Kehrtwende erfolgte“, freut sich der Vorsitzende der bpa-Landesgruppe Baden-Württemberg, Rainer Wiesner. „Die heutigen mit dem Sozialhilfeträger vereinbarten Entgelte geben keinerlei Grund für eine unterschiedliche Behandlung der pflegebedürftigen Menschen. Es darf nicht wieder vorkommen, dass Bewohner, die im Laufe ihres Heimaufenthalts Unterstützung vom Sozialhilfeträger benötigen, aufgefordert werden, in ein anderes, günstigeres Heim zu ziehen.“ Die Wahlfreiheit aller pflegebedürftigen Menschen unter den zugelassenen Pflegeheimen ist nicht nur in Baden-Württemberg im Rahmenvertrag verankert, der auch für die Sozialhilfeträger unmittelbar verbindlich ist. „Nicht nur in Mannheim kam es zu einer Ungleichbehandlung pflegebedürftiger Menschen. Wir erwarten, dass jetzt bundesweit die Entscheidung der pflegebedürftigen Menschen über die Wahl einer zugelassenen Pflegeeinrichtung respektiert wird“, so Herbert Mauel, Geschäftsführer des bpa. Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) bildet mit mehr als 7.000 aktiven Mitgliedseinrichtungen, davon rund 850 in Baden-Württemberg,  die größte Interessenvertretung privater Anbieter sozialer Dienstleistungen in Deutschland. Einrichtungen der ambulanten und (teil-) stationären Pflege, der Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendhilfe in privater Trägerschaft sind im bpa organisiert. Die Mitglieder des bpa tragen die Verantwortung für rund 215.000 Arbeitsplätze und ca. 16.500 Ausbildungsplätze.

Quelle: Pressemitteilung des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) - Landesgeschäftsstelle Baden-Württemberg vom 16.01.2012
http://www.bpa.de