bpa zur Entbürokratisierung in der Pflege: Es tut sich was, aber enormer Handlungsbedarf bleibt
Normenkontrollrat legt Jahresgutachten vor
In seinem aktuellen Jahresgutachten bescheinigt der Normenkontrollrat der Bundesregierung, dass sich der Erfüllungsaufwand, der durch Gesetze entsteht, zwar zurückgegangen ist, aber beim Thema Entbürokratisierung weiterhin dringender Handlungsbedarf besteht. Das gilt nach Ansicht des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste (bpa), der bundesweit über 7.500 private Pflegeeinrichtungen vertritt, in besonderer Weise auch für die Pflege. „Wir anerkennen die Bemühungen der Bundesregierung zur Entbürokratisierung in der Pflege, aber bis eine wirkliche Entlastung bei den Pflegekräften ankommt, ist es noch ein weiter Weg“, so Bernd Meurer, Präsident des bpa. Insbesondere ein Projekt der Bundesregierung zur Untersuchung des bürokratischen Aufwands bei der Beantragung von Pflegeleistungen und bei der Pflegedokumentation ist aus Sicht des bpa wichtig. Auch wenn der Abschlussbericht erst in diesem Herbst vorgelegt werden soll, sind bereits vorab einige Zahlen daraus bekannt geworden. So beträgt der Erfüllungsaufwand alleine für die Pflegedokumentation pro Jahr rund 2,7 Milliarden Euro. Das heißt, dass Kosten in der Höhe von rund 14% aller Ausgaben für die Pflegeversicherung nur für die Pflegedokumentation verwendet werden. „Daraus müssen die Konsequenzen gezogen werden“, fordert der bpa-Präsident. Der Normenkontrollrat kritisiert hierbei, dass die Ergebnisse dieses Projekts nicht schon bei der letzten Pflegereform, dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG) berücksichtigt worden sind. Beim PNG gibt es nach Ansicht des bpa positive Ansätze zur Entbürokratisierung, die aber nicht konsequent umgesetzt werden. Das würdigt auch der Normenkontrollrat: „Im parlamentarischen Verfahren wurden nun verschiedene Vereinfachungsvorschläge der Ombudsfrau für die Entbürokratisierung der Pflege aufgenommen. Diese Maßnahmen wurden jedoch nicht quantifiziert, so dass keine Aussage möglich ist, ob das Gesetz insgesamt zu einer Verringerung der Bürokratiekosten führen wird.“ So ist im PNG vorgesehen, dass in der Bundesrahmenempfehlung zur häuslichen Krankenpflege auch Grundsätze zum Datenträgeraustausch verabredet werden, aber weder wurden die Kassen zur EDV-Abrechnung verpflichtet, noch wurde dort, wo elektronisch abgerechnet wird, der immer noch existierende doppelte Austausch von Abrechnungsdaten, einmal auf Papier und einmal elektronisch, beendet. Zudem führt das PNG auch zu erheblich mehr Bürokratie, in besonderer Weise gilt dieses für die Einführung der zusätzlichen stundenweisen Abrechnung in der ambulanten Pflege. „Die Entbürokratisierung in der Pflege ist eine zentrale Herausforderung, der mit konkreten Maßnahmen begegnet werden muss. Wir haben dabei kein Erkenntnisproblem, sondern ein Umsetzungsproblem. Wir appellieren an die Bundesregierung und die Landesregierungen, hier engagiert und im Dialog mit uns weiterzuarbeiten. Wir brauchen weniger Bürokratie in der Pflege und mehr Zeit für die Pflegebedürftigen. Das hilft uns auch beim Fachkräftemangel, denn so sorgen wir für einen attraktiveren Beruf und schaffen mehr Zeit für die Pflege und Zuwendung für die Pflegebedürftigen“, sagt Bernd Meurer abschließend.Quelle: Pressemitteilung des bpa - Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e.V. vom 14.10.2012
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