Bündnis fordert effektiven Schutz für Frauen bei Gewalt

27.06.2012 | Soziale Arbeit | Nachrichten

Bundearbeitgemeinschaft der Freien Wohlfahtrspflege präsentiert Rechtsgutachten und sieht Bundesregierung in der Pflicht

Schutz und Hilfe bei häuslicher und sexualisierter Gewalt sind für Frauen in Deutschland vielerorts wegen Finanzierungsmängeln nicht ausreichend gewährleistet. „Nur ein verbindlicher Rechtsanspruch sorgt für effektiven Schutz und schnelle Hilfe für betroffene Frauen und ihre Kinder. Die Bundesregierung darf sich nicht länger herausreden, sondern muss endlich ihrem Schutzauftrag nachkommen", fordert Werner Hesse, Geschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes anlässlich der Veröffentlichung des Rechtsgutachtens „Der Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe von für Gewalt betroffene Frauen und deren Kinder“. Hierin wird die rechtliche Schutzverpflichtung des Bundes belegt. Beauftragt wurde das Gutachten von den Verbänden AWO, Caritas, Sozialdienst katholischer Frauen, DRK, Diakonie und dem Paritätischen Gesamtverband. Unterstützungseinrichtungen für Frauen, wie z. B. Frauenhäuser haben ein chronisches Finanzierungsproblem. „Die derzeitige Finanzierung des Frauenhilfenetzwerkes ist ein bunter Flickenteppich aus verschiedenen Finanzierungsmodellen der Länder und Kommunen. Wir benötigen eine bundesweite finanzielle Gesamtverantwortung“, kritisiert das Vorstandsmitglied der Diakonie Maria Loheide. Sonst bleibt die freiwillige Finanzierung von Frauenhäusern und ambulanten Beratungseinrichtungen weiter von Kürzungen bis hin zu Schließungen bedroht. „Ein unzureichender Schutz hat für die Frauen nicht nur weitreichende negative gesundheitliche Auswirkungen, sondern beeinträchtigt auch ihre familiären und sozialen Beziehungen sowie ihre beruflichen Chancen“, betont AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker und ergänzt: „Besonders die Kinder leiden oft ein Leben lang unter den Gewalterfahrungen. Deshalb benötigen wir ein mit ausreichenden Mitteln ausgestattetes Hilfe- und Unterstützungssystem.“ Die bisherigen unterschiedlichen Finanzierungsregelungen haben enorme negative Konsequenzen. So sind manche Frauen, wie Studentinnen, bestimmte Gruppen von Migrantinnen oder besonders gefährdete Frauen aus anderen Bundesländern und Kommunen von Hilfen ausgeschlossen, wenn der Frauenhausaufenthalt nach dem Sozialgesetzbuch II finanziert wird. Im schlimmsten Fall müssen Frauen mit ihren Kindern in Gewaltbeziehungen verbleiben oder dorthin zurückkehren. Das Gutachten der Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Joachim Wieland und Prof. Dr. Margarete Schuler-Harms belegt, dass der Bund eine Gesetzgebungskompetenz hat. „Diese Kompetenz muss der Bund endlich nutzen, um Schutz und Hilfe für jede Frau und deren Kinder unabhängig von Einkommen, Aufenthaltstitel, Herkunftsort, gesundheitlicher Einschränkung oder Behinderung zu gewährleisten“, fordern die Bündnispartner abschließend. Das Rechtsgutachten mit seinen weiterführenden Anlagen finden Sie unter www.awo-informationsservice.org

Quelle: Pressemeldung des AWO Bundesverbandes e.V. vom 26.06.2012
www.awo.org