Bürokratie. MDK behält sein Prüfmonopol.
Der Spitzenverband der Gesetzlichen Pflegekassen (GKV-Spitzenverband) hat jetzt die „Anleitung zur Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen von Zertifizierungs- und Prüfverfahren sowie von unabhängigen Sachverständigen und Prüfinstitutionen“ vorgelegt. Damit wurde eine insgesamt vierjährige Erarbeitungsphase abgeschlossen. Sichergestellt werden soll damit, dass die Anerkennung der Prüfinstitutionen und unabhängigen Sachverständigen sowie die Anerkennung der Zertifizierungs- und Prüfverfahren auf einheitlichen Grundlagen erfolgt.
Angesichts der Inhalte der Anleitung zeigt sich Thomas Meißner, Vorstandsmitglied des Berliner AnbieterVerbandes qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG) enttäuscht: „Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung behält sein Monopol auf die Qualitätsprüfungen in der Pflege“. Das Modell, unabhängige Prüfeinrichtungen und Prüfer zu akkreditieren, die dann Qualitätsprüfungen parallel zum MDK in Pflegeeinrichtungen durchführen, sieht Meißner damit als „weitgehend gescheitert“ an. Die Anleitung, so Meißner weiter, enthalte Auflagen, Vorschriften und Bedingungen, die zu bürokratisch seien, so dass die Frage nach dem Sinn einer Akkreditierung zweifelhaft sei. Hinzu komme, dass nur Prüfungen anerkannt werden, die nicht älter als ein Jahr sind: „Das heißt in der Praxis, dass Pflegeeinrichtungen bei Interesse zwei Prüfungen pro Jahr absolvieren müssten, dafür noch Geld bezahlen, und dann noch nicht einmal sichergehen können, ob der MDK die Prüfung der unabhängigen Prüfeinrichtung und Prüfer akzeptiert“.„Es entsteht der Eindruck, dass der GKV-Spitzenverband alles dafür tut, um die umstrittenen und streitbefangenen derzeitigen Qualitätsprüfungen zu erhalten“, mahnt Meißner, der für weniger Bürokratie und ein vereinfachtes Prüfverfahren eintritt, welches transparent, verstehbar und nutzbringend ist. „Als Verband werden wir jetzt prüfen, inwieweit eine Akkreditierung der innerhalb des AVG seit Jahren erfolgreich durchgeführten Qualitätsanalyse sinnvoll ist“, so Meißner im Resümee. Dabei stehe die Verhältnismäßigkeit von bürokratischen Auflagen und der Nutzen einer Akkreditierung für die Mitglieder im Vordergrund. Erarbeitet wurde die bundeseinheitliche Anleitung unter Beteiligung der Verbände der Pflegekassen auf Bundesebene, den Landesverbänden der Pflegekassen, des GKV-Spitzenverbandes sowie des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen.
Quelle: Pressemitteilung des AnbieterVerbandes qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG) vom 03.08.2012
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