Bundesbeauftragter für die Belange behinderter Menschen fordert höheres Tempo bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Hubert Hüppe, bemängelt aus Anlass des Internationalen Tags der Menschen mit Behinderung das Tempo der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention.

Dazu erklärt er: „Die UN-Behindertenrechtskonvention hat die Chancen weltweit verbessert, Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen abzubauen und die Teilhabe zu verbessern. Sie hat eindeutig festgelegt, Teilhabe ist Menschenrecht und kein Akt der Gnade.“ Trotzdem sei vier Jahre nach dem Beschluss des Bundestages zur UN-Behindertenrechtskonvention das Unterstützungssystem für Menschen mit Behinderung weiter auf Trennung ausgerichtet. Eingliederungshilfe bekomme man weiterhin einfacher dann, wenn man bereit ist, Menschen mit Behinderung auszugliedern. Auch steige immer noch die Zahl der Schüler in Sonderschulen mit sogenannter geistiger oder körperlicher Behinderung.
Auch auf dem Arbeitsmarkt steige der Anteil von behinderten Menschen in Sonderwelten. Allein im letzten Jahr seien 7.000 Plätze in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen hinzugekommen. Gesetzliche Veränderungen, um das Persönliche Budget in diesem Bereich zu stärken, blieben aus. Auch Behörden setzten weiterhin auf Einrichtungen.
„Noch immer müssen die Menschen der Unterstützung folgen, anstatt die Unterstützung dem Menschen folgen zu lassen,“ so Hubert Hüppe.
Nicht selten würde auf Zeit gespielt, um Inklusion zu verhindern und trennende Strukturen zu erhalten. Teilhabe sei ein Menschenrecht, auf das man nicht noch jahrzehntelang warten könne.

Quelle: Pressemitteilung des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen vom 03.12.2012
www.behindertenbeauftragter.de