Bundesfamilienministerium einigt sich mit Ländern auf Umverteilung nicht bewilligter Kita-Gelder
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und die Bundesländer haben sich am 16.08.2012 auf Staatssekretärsebene über neue Regeln bei der Verteilung der vom Bund frisch zugesagten 580,5 Millionen Euro für 30.000 zusätzliche Kinderbetreuungsplätze geeinigt: Wenn die vom Bund gegebenen 580,5 Millionen Euro nicht entsprechend einem festen Zeitplan bewilligt werden, findet künftig eine Umverteilung zugunsten von Bundesländern statt, die einen Bedarf an zusätzlichen Mitteln haben. "Damit wird sichergestellt, dass die Bundesgelder wirklich bedarfsgerecht für zusätzliche Betreuungsplätze eingesetzt werden", sagte Lutz Stroppe, Staatssekretär im Bundesfamilienministerium, nach der Verständigung mit den Ländern. Mit den entsprechend des bewährten Finanzierungsschlüssels bereitgestellten 580,5 Millionen Euro hilft der Bund über die Vereinbarungen des Kita-Gipfels von 2007 hinaus bei der gemeinschaftlichen Schaffung von 30.000 zusätzlichen Betreuungsplätzen. Damit erhöht sich die Zahl der für Deutschland insgesamt ins Auge gefassten Betreuungsplätze für unter-3-jährige Kinder von 750.000 auf 780.000. Staatssekretär Lutz Stroppe zeigte sich im Anschluss an die heutigen Verhandlungen erleichtert und zufrieden: "Mit dieser Verständigung bekräftigen der Bund und die Länder ihre Überzeugung, dass der bedarfsgerechte Kita-Ausbau bis 2013 gelingen kann."Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 16.08.2012
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