Bundeskabinett beschließt 580,5 Millionen Euro für 30.000 zusätzliche Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren

Das Bundeskabinett hat am 26.09.2012 beschlossen, 580,5 Millionen Euro für 30.000 zusätzliche Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege bereit zu stellen. "Unsere massive Aufstockung der Bundesmittel für den Kita-Ausbau zeigt, dass wir die richtigen Prioritäten setzen. Länder, Kommunen und Träger haben jetzt Planungssicherheit und können sich mit aller Kraft dem Ausbau vor Ort widmen", sagt die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Kristina Schröder. "Der Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz ab August 2013 ist für mich nicht verhandelbar, denn wir verbessern damit Entwicklungschancen für Kinder und erleichtern für Mütter und Väter die Vereinbarkeit von Familie und Beruf", so Bundesministerin Kristina Schröder. Über den investiven Finanzrahmen hinaus enthält der Gesetzesentwurf die notwendigen Regelungen, mithilfe derer der Bund auch den Betrieb der neu geschaffenen Plätze mit jährlich 75 Millionen Euro unterstützt. Die 580,5 Millionen Euro verteilen sich wie folgt: Land / Verfügungsrahmen (Angaben in Millionen Euro)
Baden-Württemberg          78,2
Bayern                             90,9
Berlin                               27,7
Brandenburg                     16,5
Bremen                              4,6
Hamburg                          14,1
Hessen                             44,1
Mecklenburg-Vorpommern 11,3
Niedersachsen                  54,7
Nordrhein-Westfalen        126,4
Rheinland-Pfalz                 27,2
Saarland                            6,0
Sachsen                           29,6
Sachsen-Anhalt                 14,9
Schleswig-Holstein             19,5
Thüringen                         14,8
Summe: Deutschland   580,5
Gefördert werden Investitionen für zusätzliche Plätze, die ab dem 1. Juli 2012 eingerichtet worden sind. Wenn die vom Bund bereitgestellten zusätzlichen Mittel nicht entsprechend einem festen Zeitplan bewilligt werden, findet eine Umverteilung zugunsten von Bundesländern statt, die einen Bedarf an zusätzlichen Mitteln haben. Weitere Informationen unter www.bmfsfj.de.

Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 26.09.2012
www.bmfsfj.de