Bundeskabinett beschließt Gesetz über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters
Das Bundeskabinett hat am 10.10.2012 die Einbringung des Gesetzes über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters sowie zur Änderung weiterer Vorschriften in den Deutschen Bundestag beschlossen.
Die Bürgerinnen und Bürger Deutschlands haben in medizinischen NotfällenAnspruch auf eine qualifizierte und flächendeckende Hilfe auf dem aktuellen Stand von Wissen und Technik. Hierzu ist unter anderem gut qualifiziertes Personal erforderlich. Der Bund regelt die Ausbildung zum Beruf des Rettungsassistenten. Diese Berufsgruppe trägt neben den Notärztinnen und Notärzten die Hauptlast und die hauptsächliche Verantwortung im Rettungsdienst. Ihre Qualifikation ist damit wesentliche Voraussetzung für eine fach- und bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung. Bundesminister für Gesundheit, Daniel Bahr, erklärt dazu: „Notfallsanitäter sind häufig Lebensretter. Ihre Fähigkeiten und ihr Einsatz sind entscheidend, wenn es darum geht, Menschen in Not schnell zu helfen. Die Ausbildung zum Rettungsassistentenberuf erfolgt zur Zeit auf der Basis eines Gesetzes von 1989. Das reicht heute vielfach nicht mehr, um den Anforderungen an einen modernen Rettungsdienst gerecht zu werden. Deswegen greifen wir mit der Novelle der Rettungsassistentenausbildung langjährige und berechtigte Forderungen auf und modernisieren das Gesetz grundlegend.“ Kernpunkte des Gesetzentwurfs sind unter anderem die Verlängerung der
Ausbildungsdauer von zwei auf drei Jahre, eine Modernisierung des Berufsbildes und die Festlegung von Qualitätsanforderungen an die Schulen und Einrichtungen der praktischen Ausbildung. Um diese Weiterentwicklung nach außen kenntlich zu machen, wird die neue Berufsbezeichnung der „Notfallsanitäterin“ und des „Notfallsanitäters“ eingeführt. Im Ausbildungsziel wird beschrieben, über welche Kompetenzen die Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter verfügen müssen, damit sie auch kritischen Einsatzsituationen gerecht werden können. Eingeführt wird ein Anspruch auf Zahlung einer Ausbildungsvergütung über die gesamte Ausbildungsdauer. Eine kostenfreie Ausbildung ist wichtig, um den Nachwuchs für diesen wichtigen Beruf zu sichern. Der Gesetzentwurf sieht zusätzlich eine Änderung des Hebammengesetzes vor, um der veränderten Tätigkeit der Hebammen und Entbindungspfleger Rechnung zu tragen, die sich zunehmend aus dem Krankenhaus in den ambulanten Bereich verlagert. Künftig sollen Teile der praktischen Ausbildung außerhalb der Kliniken bei freiberuflichen Hebammen oder in von Hebammen geleiteten Einrichtungen durchgeführt werden. Den Entwurf des Gesetzes über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters finden Sie hier.
Quelle: Pressemitteilung des Bundesgesundheitsministeriums vom 10.10.2012
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