Bundesrat gibt grünes Licht für Neuregelung der Investitionskosten für Pflegeeinrichtungen
bpa begrüßt Korrektur der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts
Am 14.12.2012 hat der Bundesrat das Assistenzpflegegesetz beschlossen. Im Rahmen dieses Gesetzes werden auch die Regelungen zur Berechnung der Investitionskosten der Pflegeeinrichtungen geändert. Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) bewertet dieses positiv: "Wir begrüßen, dass nach dem Bundestag nun auch der Bundesrat ausgewogene Grundlagen für die Finanzierung der Pflegeheime geschaffen hat. Diese Entscheidung berücksichtigt die Situation der pflegebedürftigen Menschen und ihrer Angehörigen, der Sozialhilfeträger sowie der Heimbetreiber. Die verlässliche Finanzierung des Gebäudes, des benötigten Grundstücks und der notwendigen Ausstattung ist ein wichtiger Baustein, um in einer alternden Gesellschaft die nicht verzichtbare Unterstützung bei starker Pflegebedürftigkeit bereitstellen zu können", so Bernd Meurer, Präsident des bpa. Die Gesetzesänderung war notwendig geworden, weil das Bundessozialgericht die bisherige Praxis der Investitionskostenberechnung von geförderten Pflegeeinrichtungen für nicht zulässig befunden und bis Ende des Jahres befristet hatte. Der bpa hat sich gemeinsam mit den Wohlfahrtsverbänden von Beginn an für eine einheitliche bundesgesetzliche Regelung eingesetzt. "Mit dieser bundesgesetzlichen Regelung wurde eine alle Interessen wahrende Lösung rechtzeitig gefunden. Große Unsicherheiten für Pflegebedürftige und Pflegeeinrichtungen werden damit von vorneherein vermieden. Jetzt kommt es nicht zu 16 verschiedenen Landesregelungen. Dieses Gesetz ist ein wichtiger Beitrag zur Entbürokratisierung, denn es schafft Rechtssicherheit für 11.000 Pflegeheime und vermeidet Änderungen an mehr als 800.000 Heimverträgen", so Bernd Meurer.Quelle: Pressemitteilung des bpa - Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e.V. vom 14.12.2012
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