Caritas begrüßt Lockerung des Kooperationsverbots im Bildungsbereich

Geplanter Warnschussarrest für jugendliche Straftäter wenig sinnvoll

Als wenig sinnvoll bezeichnet Caritas-Präsident Peter Neher den am 05.03.2012 verabschiedeten Vorschlag des Koalitionsausschusses, jugendliche Straftäter durch einen sogenannten Warnschussarrest von weiteren Straftaten abzuhalten. "Die erneut geplante Verschärfung des Jugendstrafrechts überschätzt die Möglichkeiten des Strafrechts zur Verhaltenssteuerung bei Jugendlichen", macht Neher deutlich. Empirische Belege zeigen, dass ambulante und präventive Maßnahmen wie beispielsweise Anti-Gewalt-Trainings wesentlich effizienter seien bei jugendlichen Straftätern. "Viel wichtiger ist es, die Dauer der Verfahren im Jugendstrafrecht deutlich abzukürzen. Die Jugendlichen müssen den Zusammenhang zwischen Straftat und deren Folgen sofort spüren." Passgenaue Angebote der Jugendhilfe seien gerade für die Resozialisierung straffällig gewordener Jugendlicher von entscheidender Bedeutung für deren weitere Entwicklung. Neher begrüßt, dass die Koalition das Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern im Bereich der Bildung lockern will. "Dies jedoch nur mit Blick auf die Hochschulen zu tun, würde zu kurz greifen. Im Interesse der Unterstützung und Förderung benachteiligter Kinder und Jugendlicher brauchen wir dringend eine bessere und engere Zusammenarbeit von Bund und Ländern im Bereich der Schulpolitik", fordert Neher. So habe sich der Deutsche Caritasverband bereits in seiner bildungspolitischen Position "Für ein chancengerechtes und inklusives Bildungssystem" entschieden für die Aufhebung des Kooperationsverbots im Bildungsbereich ausgesprochen.

Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Caritasverbandes e.V. vom 06.03.2012
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