DBJR kritisiert einseitige Werbung der Bundeswehr in Schulen

Die Bundeswehr tritt in den letzten Jahren verstärkt im Schulunterricht auf, stellt sich als Arbeitgeber dar und wirbt Freiwillige für den Militärdienst. Der Deutsche Bundesjugendring (DBJR) sieht darin den Grundsatz und Anspruch der staatlichen Neutralität in Schulen verletzt. Vor allem in Fragen der Sicherheitspolitik fürchtet der DBJR, dass die Pluralität und Meinungsvielfalt leidet. Der Hauptausschuss des DBJR – nach der Vollversammlung das höchste beschlussfassende Gremium – hat nun in einer Position gefordert, dass es in der Schule oder bei schulischen Veranstaltungen weder offene noch verdeckte Werbung für den Militärdienst geben darf. Die Bundeswehr dürfe auch keinen Einfluss auf die inhaltliche Gestaltung des Unterrichts oder gar der Aus-­‐ und Fortbildung von Lehrpersonal haben. Auch in Exkursionen zu Veranstaltungen der Bundeswehr sieht der DBJR kein geeignetes Mittel der politischen Bildung. In einigen Bundesländern wurden jedoch Kooperationsvereinbarungen abgeschlossen, die der Bundeswehr derart exklusiven Zugang zur Schule sicherstellt. Wenn Lehrerinnen und Lehrer die Bundeswehr in den Unterricht einladen, müssen sie für Ausgewogenheit sorgen und zum Beispiel auch Friedensinitiativen beteiligen, fordert der DBJR. Nur so könne sinnvoll über unter schiedliche Konzepte der Sicherheitspolitik diskutiert werden. Aus Sicht des DBJR unterscheidet sich der Dienst bei der Bundeswehr deutlich vom Dienst bei jeder anderen staatlichen Stelle. Er ist immer mit der Bereitschaft verbunden, militärische Mittel als Ultima Ratio zu akzeptieren. Und er ist mit besonderen Gefahren verbunden, auf die hingewiesen werden muss. Wenn sich junge Menschen für den Dienst bei der Bundeswehr entscheiden, müssen sie dies frei und unbeeinflusst tun. Durch den derzeitigen Zugang der Bundeswehr zum Schulunterricht ist das nicht garantiert. Die Position des DBJR im Wortlaut unter: www.dbjr.de/positionen

Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Bundesjugendrings vom 10.09.2012
www.dbjr.de