Deutsche Bischofskonferenz (DBK) und Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) unterzeichnen Vereinbarungen mit dem Missbrauchsbeauftragten der Bundesregierung für einen verbesserten Schutz der Kinder und Jugendlichen vor sexueller Gewalt

Die Kirchen unterstützen mit der heutigen Unterzeichnung der Vereinbarungen zur Umsetzung der Empfehlungen des Runden Tisches Sexueller Kindesmissbrauch den Missbrauchsbeauftragten der Bundesregierung und setzen sich für einen verbesserten Schutz der Kinder und Jugendlichen vor sexueller Gewalt in ihren kirchlichen Strukturen ein.

Die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) und die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) werden sich künftig noch stärker für den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt einsetzen. Entsprechende Vereinbarungen wurden am heutigen Montag von Bischof Dr. Stephan Ackermann, Beauftragter der DBK für Fragen des sexuellen Missbrauchs im kirchlichen Bereich, und dem Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Johannes-Wilhelm Rörig, sowie von Prälat Dr. Bernhard Felmberg, Bevollmächtigter des Rates der EKD, und dem Unabhängigen Beauftragten unterzeichnet. „Die beiden großen Kirchen setzen mit der heutigen Unterzeichnung zwei wichtige Meilensteine auf dem Weg zu einem breiten gesellschaftlichen Bündnis gegen sexuelle Gewalt“, unterstrich der Unabhängige Beauftragte Johannes-Wilhelm Rörig die Bedeutung der Vereinbarungen heute. Als große gesellschaftliche Verantwortungsträger und Mitglieder des Runden Tisches seien beide Kirchen zentrale Partner bei der Herstellung von Verbindlichkeit in dem schwierigen Prozess der Umsetzung der Empfehlungen des Runden Tisches. Sie würden entschieden dazu beitragen, diesen Umsetzungsprozess weiter anzustoßen und auf der Vorortebene zu konkretisieren und zu realisieren. Sowohl die DBK als auch die EKD hatten bereits im Jahr 2010 begonnen, bestehende Leitlinien, Orientierungshilfen und Präventionsmaßnahmen zu sexueller Gewalt gegen Minderjährige in ihren Strukturen zu verbessern bzw. weiter zu entwickeln. Damit sind nach dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB), dem Arbeiterwohlfahrt Bundesverband, dem Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband Gesamtverband, den Kommunalen Spitzenverbänden und dem Deutschen Bundesjugendring (DBJR) jetzt mit fast allen großen gesellschaftlichen Dachorganisationen Vereinbarungen für einen verbesserten Schutz der Kinder und Jugendlichen vor sexueller Gewalt getroffen worden. Kernpunkt der jeweiligen Vereinbarung mit den beiden Kirchen ist neben der Verständigung auf eine vertrauensvolle und konstruktive Zusammenarbeit zwischen diesen und dem Unabhängigen Beauftragten insbesondere die Übereinkunft zur Notwendigkeit der Einführung von fachlichen Mindeststandards der Prävention und Intervention bei sexualisierter Gewalt in Diözesen bzw. Gliedkirchen, kirchlichen Institutionen und Verbänden sowie der Bündelung von bereits erfolgten Präventionsbestrebungen in diesen Bereichen. Beide Kirchen haben zugesagt, dem Beauftragten einen Bericht bzw. Überblick über die bereits erfolgten Präventionsmaßnahmen zu geben. Einen konkreten Maßnahmenkatalog enthalten die Vereinbarungen nicht. Konkrete Maßnahmen müssen von den Verantwortlichen in den Einrichtungen und Gemeinden erarbeitet und zur Anwendung gebracht werden. Der Beauftragte der DBK übernimmt aber Koordinierungsaufgaben für die (Erz-)Bistümer. Hierzu wurden bundesweit diözesane Koordinierungsstellen eingerichtet, die die Diözesen, kirchlichen Institutionen und Verbände bei ihrer Umsetzung unterstützen (u.a. durch Beratung und Information zu Präventionsprojekten, Aus- und Weiterbildung, Weiterentwicklung zu verbindlichen Qualitätsstandards, Vernetzung zur Thematik inner- und außerhalb des kirchlichen Umfeldes sowie Öffentlichkeitsarbeit). Auch die Gliedkirchen der EKD sind in ihrem Wirken selbständig. Vergleichbar mit den Strukturen der DBK werden auch in der EKD Koordinierungsaufgaben für die Gemeinschaft der Gliedkirchen zu vergleichbaren Präventionsvorhaben übernommen. Die Aufgaben der Prävention und Intervention liegen jedoch allein in der selbständigen Umsetzung der (Erz-)Bistümer bzw. Gliedkirchen. Die Kirchen erklären sich mit der jeweiligen Vereinbarung auch bereit, den Unabhängigen Beauftragten in den Jahren 2012 und 2013 bei der Durchführung von zwei bundesweiten Befragungen in ihren kirchlichen Strukturen zu unterstützen. Hierzu sollen Diözesen, Gliedkirchen und Kirchengemeinden darüber Auskunft geben, welche Konzepte zu Prävention und Intervention bei sexualisierter Gewalt bereits entwickelt wurden und zur Anwendung kommen, welche geplant sind bzw. in welchen Bereichen Handlungsbedarf besteht. Befragt werden neben kirchlichen Einrichtungen bundesweit auch Kitas, Internate, Heime, Kinderkliniken, Sport- und Jugendverbände sowie Träger von Kinder- und Jugendreisen und voraussichtlich Schulen. Die erste Befragung wurde bereits Anfang Juni gestartet. Die Ergebnisse werden auf dem Bilanztreffen des Runden Tisches Ende 2012 vorgestellt werden. Eine zweite Befragung wird im Frühjahr 2013 erfolgen.

Quelle: Pressemitteilung des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs vom 18.06.2012