Deutsches Institut für Menschenrechte fordert eine Verbesserung der Klagemöglichkeiten für Antidiskriminierungsverbände

Berlin - Anlässlich der Veröffentlichung des Berichts der EU-Grundrechteagentur zur Umsetzung der EU-Antirassismus-Richtlinie in den 27 Mitgliedstaaten fordert das Deutsche Institut für Menschenrechte eine Verbesserung der Klagemöglichkeiten für Antidiskriminierungsverbände. "Wir benötigen in Deutschland ein Verbandsklagerecht für Antidiskriminierungsverbände", so Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte, "denn gerade in Fällen indirekter und struktureller Diskriminierung ist das Mittel der Individualklage nicht ausreichend. Der Schutz vor Diskriminierung ist eine Herausforderung für die ganze Gesellschaft, seine Umsetzung darf nicht auf Einzelne abgewälzt werden". Auch der Bericht der EU-Grundrechteagentur weise auf die Notwendigkeit hin, Verbandsklagerechte zu schaffen, entsprechende Finanzierungsmöglichkeiten einzuführen sowie Beratungsstrukturen aufzubauen und zu stärken. Für Deutschland empfiehlt das Deutsche Institut für Menschenrechte daher Förderprogramme für den Aufbau von Beratungsstellen, die eine qualifizierte Antidiskriminierungsberatung für von Diskriminierung betroffene Personen leisten können. Diese Programme sollten insbesondere Beratung durch Selbsthilfeorganisationen (zum Beispiel peer-to-peer-Beratung) fördern, da Selbsthilfeorganisationen das Vertrauen potenziell Betroffener genießen – insbesondere in Fällen von Diskriminierung durch staatliche Einrichtungen wie Polizei oder Schule. Zudem sollten der Aufbau juristischer Expertise sowie die Anwendung der verbandsspezifischen Rechte in den Verbänden gezielt gefördert werden und zuwendungsfähig sein. Seine Empfehlungen stützt das Institut auf die Ergebnisse seines Projekts "Diskriminierungsschutz: Handlungskompetenz für Verbände". Ziel des Projektes war es, die Durchsetzung und Geltendmachung von Antidiskriminierungsrechten durch Verbände zu stärken und damit eine Kultur der Nichtdiskriminierung in Deutschland zu fördern. Heute erscheint die Projektdokumentation "Verbände aktiv gegen Diskriminierung. Das Projekt Diskriminierungsschutz: Handlungskompetenz für Verbände". Die Publikation stellt die Rolle von Verbänden bei der Mobilisierung von Antidiskriminierungsrechten sowie die Maßnahmen und Ergebnisse des Projekts vor und gibt Empfehlungen zur Verwirklichung eines effektiven Diskriminierungsschutzes in Deutschland. Das dreijährige Projekt wurde vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales gefördert und endete im Dezember 2011.  Die EU-Grundrechteagentur (engl. European Union Agency for Fundamental Rights, FRA) mit Sitz in Wien berät Einrichtungen und Behörden der EU und ihrer Mitgliedstaaten bei der Umsetzung des Unionsrechts in Grundrechtsfragen und stellt ihnen hierzu vergleichbare Daten, Informationen und Fachkenntnisse bereit. Zum FRA-Bericht "The Racial Equality Directive: applications and challenges" der FRA hat das Deutsche Institut für Menschenrechte als deutscher "focal point" im Rahmen des FRALEX-Netzwerkes (heute FRANET) von Rechtsexperten Informationen zu Deutschland zugeliefert.

Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Instituts für Menschenrechte e.V. vom 25.01.2012
http://www.institut-fuer-menschenrechte.de