Diakonie begrüßt Urteil des Berliner Sozialgerichtes zu den Hartz-IV-Regelsätzen

27.04.2012 | Sozialpolitik | Nachrichten

Berlin (Diakonie) Das Diakonische Werk der EKD begrüßt das „Hartz-IV-Urteil“ des Berliner Sozialgerichtes. „Das Urteil ist ein Zeichen der Ermutigung für alle Hartz-IV-Empfänger in Deutschland und für alle, die sich in der Armutsbekämpfung engagieren“, sagt Maria Loheide, sozialpolitischer Vorstand des Diakonie-Bundesverbandes am Donnerstag in Berlin. „Jetzt muss die Bundesregierung handeln und endlich eine bedarfsgerechte Ermittlung der Regelsätze vornehmen.“ Das Bundesverfassungsgericht müsse nun nochmals prüfen, ob die Bundesregierung Regelsätze nach finanzpolitischen Vorgaben festlegen und damit den Richterspruch von 2010 in wichtigen Teilen ignorieren durfte. „Die Bundesregierung hat die Auswertung der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe, die der Regelbedarfsermittlung dient, solange gedreht und gewendet, bis die gewünschten Zahlen herauskamen“, betont Loheide. Das Bundesverfassungsgericht habe in seinem Urteil vom 9. Februar 2010 die transparente und methodisch plausible Berechnung der Regelsätze gefordert. „Gerade hier liegen nun die gravierendsten Schwachpunkte der gesamten Neuregelung. Gesundheitliche Bedarfe, Haushaltsgeräte, Haustiere und vieles Andere wurden bei der Analyse der Vergleichsgruppe einfach herausgenommen“, so Loheide. Anders als in den Vorjahren seien auch nicht mehr die unteren 20 Prozent der Einkommen, sondern nur die unteren 15 Prozent Maßstab für die Berechnungen. Zusätzliche Bedarfe für Kinder habe man ins Bildungs- und Teilhabepaket ausgelagert und bei der Regelsatzermittlung abgezogen. „Auch diese Hilfen halten wir für völlig unzureichend und fordern den Ausbau beitragsfreier Sozial- und Bildungsangebote für Kinder, Jugendliche und Familien“, erklärt Loheide.

Quelle: Pressemitteilung des Diakonischen Werkes der Evangelischen Kirche in Deutschland e.V. vom 26.04.2012
www.diakonie.de