Die unbekannte Behinderung - das fetale Alkoholsyndrom

Drogenbeauftragte und Behindertenbeauftragter fordern gezielte Hilfe für Kinder mit fetalem Alkoholsyndrom - Fachgespräch im Bundestag am 24. Mai 2012

Auf Einladung der Drogenbeauftragten und des Behindertenbeauftragten diskutierten am 24.05.2012 im Deutschen Bundestag Bundestagsabgeordnete mit Ärzten, Juristen und Therapeuten sowie betroffenen Adoptiv- und Pflegeeltern über eine bessere Teilhabe von Kindern mit fetalem Alkoholsyndrom. Durch den Alkoholkonsum ihrer leiblichen Mütter entsteht bei diesen Kindern im Mutterleib eine körperliche und sogenannte „geistige Behinderung". Der Großteil dieser Kinder ist auf eine lebenslange Unterstützung angewiesen. Im Gegensatz zu anderen Behinderungen ist das fetale Alkoholsyndrom oft bei Ärzten, Hebammen und bei den zuständigen Behörden zu wenig bekannt. Dies hat fatale Folgen für die betroffenen Kinder. Das Fachgespräch brachte zum ersten Mal die verschiedenen Disziplinen gemeinsam mit den Adoptiv- und Pflegeeltern der betroffenen Kinder an einen Tisch. Der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Hubert Hüppe, erklärt hierzu:
"Einer der wichtigsten Punkte ist, ausreichende unterstützende Wohnformen für Menschen mit fetalem Alkoholsyndrom zu schaffen. Oft fallen diese Menschen heute in ein Loch und werden obdachlos. Außerdem muss die Aufklärung der Bevölkerung über den Konsum von Alkohol in der Schwangerschaft verstärkt werden."
Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Mechthild Dyckmans, MdB, erklärt hierzu:
"Alkoholkonsum in der Schwangerschaft kann zu einer lebenslangen Behinderung des Kindes führen. Deshalb gilt in der Schwangerschaft die einfache Regel: kein Alkohol, dem Kinde zuliebe.
Wir müssen aber auch für die bereits mit dem fetalen Alkoholsyndrom geborenen Kinder Verantwortung übernehmen. Diese Kinder brauchen Hilfe und Unterstützung. Wichtig ist, dass wir Leitlinien zur Diagnose des fetalen Alkoholsyndroms verabschieden, damit die zuständigen Versorgungsämter den Grad der Behinderung feststellen können. Nur so ist eine angemessene Förderung der FASD-Kinder möglich."
Weitere Informationen finden Sie unter www.drogenbeauftragte.de

Quelle: Pressemitteilung des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen vom 25.05.2012
www.behindertenbeauftragter.de