Die Zeit ist reif für ein Präventionsgesetz
Experten plädieren für eine vierte Säule der gesundheitlichen Versorgung
Die Chancen auf ein langes und gesundes Leben waren in Deutschland nie so gut wie heute – doch nicht alle Menschen können von dieser erfreulichen Tendenz profitieren. Wie auch auf anderen gesellschaftlichen Gebieten öffnet sich bei der Gesundheit die Schere immer weiter: Wer wohlhabend ist, bleibt länger gesund und wird später krank als jemand, der arm ist. Um der ungleichen Verteilung von Gesundheitschancen entgegenzutreten, muss die Politik einen Schwerpunkt auf die Entwicklung und Förderung der Primärprävention und Gesundheitsförderung legen. Diese gemeinsame Auffassung vertreten Jupp Arldt, Geschäftsführer der Landeszentrale für Gesundheitsförderung in Rheinland-Pfalz e.V. (LZG) und Wolfgang Krause, Geschäftsführer des Paritätischen, Landesverband Rheinland-Saarland e.V. und Mitglied des Kuratoriums der LZG. Die Experten fordern ein Bundesgesetz, das die Prävention zu einer eigenständigen Säule der gesundheitlichen Versorgung neben Behandlung, Pflege und Rehabilitation erhebt. „Es soll die Grundlage dafür schaffen, dass Menschen unabhängig von sozialer Lage, Herkunft, Bildungsstand oder Alter einen Zugang zu gesundheitsfördernden Lebensbedingungen haben“, sagt Wolfgang Krause. Mit Jupp Arldt unterstützt er einen Vorstoß des Vorsitzenden des Paritätischen Gesamtverbands, Prof. Dr. Rolf Rosenbrock, der sich mit einem Offenen Brief an Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr gewandt hat. Rosenbrocks Appell: Die Zeit ist reif für ein Präventionsgesetz. „Derzeit leben die reichsten 20 Prozent der Bevölkerung im Durchschnitt mehr als zehn Jahre länger als die ärmsten 20 Prozent. Bei ärmeren Menschen brechen chronische Erkrankungen im Durchschnitt mehrere Jahre früher aus und haben auch einen schwereren Verlauf“, stellt Prof. Rosenbrock fest, der einem der größten Verbände der freien Wohlfahrt in Deutschland vorsteht. Die mehr als 11.000 Mitgliedsorganisationen des Paritätischen arbeiten überwiegend mit sozial und gesundheitlich benachteiligten Menschen. Sie kennen die Versäumnisse im Bereich der Primärprävention und Gesundheitsförderung von der Basis her und wissen um die Folgen. Ein Präventionsgesetz müsse alle relevanten Akteure dazu verpflichten, die Gesundheitschancen sozial benachteiligter Menschen zu verbessern und den Abstand zwischen den gesellschaftlichen Gruppen zu vermindern, so Rosenbrock. Dass dies nicht nur ethisch, sondern auch volkswirtschaftlich geboten ist, belegt Rosenbrock mit einem Beispiel: „Jedes Jahr, um das sich der Ausbruch chronischer Erkrankungen im Bevölkerungsdurchschnitt verschiebt, senkt die Anzahl der im Jahr 2050 Pflegebedürftigen um ca. 400.000 Fälle.“ Unter Primärprävention fallen alle Maßnahmen und Verhaltensweisen, die dazu beitragen, eine Krankheit zu verhindern oder ihre Entstehung zu verlangsamen. Primärprävention dient somit dem Erhalt der Gesundheit. Sich um die Gesundheit ihrer Versicherten zu kümmern, ist Aufgabe der Krankenkassen. „Die Krankenkassen investieren derzeit aber das meiste Geld in die Krankenversorgung. Nur ein geringer Teil der Versichertenbeiträge gehen in die Gesundheitsförderung und Prävention“, sagt LZG-Geschäftsführer Jupp Arldt. Die Landeszentrale, zu deren Mitgliedsorganisationen auch die in Rheinland-Pfalz tätigen gesetzlichen Krankenkassen gehören, arbeitet mit den GKVen konstruktiv zusammen. „Doch insbesondere die privaten Kassen müssen sich regelhaft an der Finanzierung präventiver Maßnahmen beteiligen. Dies muss ein Präventionsgesetz festschreiben“, fordert Arldt. Prävention, so die Überzeugung beider Experten, ist dann besonders wirksam und nachhaltig, wenn sie früh beginnt und in den Lebenswelten der Menschen verankert ist. In Familien, Kitas und Schulen werden die Weichen für die Gesundheit der folgenden Generation gestellt. Hier müssen daher Maßnahmen ergriffen werden, die die Ressourcen und die Resilienz der Kinder, gerade der aus sozial benachteiligten Familien, stärkt. Daneben üben die Betriebe großen Einfluss auf die Gesundheitschancen aus. Auch hier müsse ein Gesetz Position beziehen und die wichtige Rolle der betrieblichen Gesundheitsförderung für eine älter werdende Arbeitnehmerschaft unterstreichen. Schaffung von gesundheitsfördernden Strukturen in den Quartieren, gesundheitsgerechte Gestaltung der baulichen Umwelt im Umkreis sozialer Brennpunkte, die kultursensible Heranführung von Menschen mit Migrationshintergrund an Gesundheitsthemen sowie ihre Motivation, die Dienstleistungen des deutschen Gesundheitssystems in Anspruch zu nehmen: „Es gibt eine Menge Aufgaben, die von einem Präventionsgesetz in Angriff genommen werden müssen“, ist Krause überzeugt. Wie Arldt unterstützt er die Ansicht seines Gesamtverbandsvorsitzenden, der sich gegen „Projektitis“ ausspricht. Für eine wirksame Prävention seien nicht viele unkoordinierte Einzelmaßnahmen, sondern eine durchdachte und zielbezogene Politik nötig, die im Konsens festgelegte Gesundheitsziele vorgibt. Die Finanzierung, so die Experten, solle gemeinsam durch alle Sozialversicherungen und durch die öffentliche Hand, also Bund, Länder und Kommunen, erfolgen. „Viele Akteurinnen und Akteure des Gesundheitswesens sowie auch Politikerinnen und Politiker haben die Erfordernisse einer solchen nationalen, koordinierten Strategie mittlerweile erkannt“, sagt Jupp Arldt. „Institutionen wie die LZG, die Landesvereinigungen für Gesundheitsförderung in den anderen Bundesländern sowie die Bundesvereinigung Prävention und Gesundheitsförderung e.V. (BVPG) machen weiterhin engagiert ihre Arbeit. Unter der Ägide eines nationalen Gesetzes könnte die Effizienz und Reichweite dieser Leistungen jedoch gestärkt werden.“Quelle: Pressemitteilung der Landeszentrale für Gesundheitsförderung in Rheinland-Pfalz e.V. (LZG) vom 16.10.2012
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