Durch Umlagefinanzierung stärkt Nordrhein-Westfalen die Ausbildung in der Altenpflege

25.01.2012 | Altenhilfe | Nachrichten

Mit mehr Anreizen zur Ausbildung in der Altenpflege will Nordrhein-Westfalens  Gesundheits- und Pflegeministerin Barbara Steffens den Fachkräftemangel bekämpfen. Der Bedarf ist groß: Bereits Ende 2010 fehlten in NRW knapp 3.000 Absolventinnen und Absolventen in der der Altenpflege, der Gesundheits- und Krankenpflege sowie der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege. Mit einer Umlagefinanzierung will Ministerin Steffens künftig alle Pflegeinrichtungen und ambulanten Dienste an den Kosten der Ausbildung in der Altenpflege beteiligen - egal ob sie ausbilden oder nicht. Die ausbildenden Einrichtungen  und ambulanten Dienste in der Altenpflege erhalten die gezahlte Ausbildungsvergütung vollständig über ein Ausgleichsverfahren erstattet. Dazu müssen alle rund 4.500 Einrichtungen in einen Ausbildungsfonds einzahlen. Die Höhe der Einzahlungen ist von der Größe der Einrichtung und der von ihr abgerechneten Leistungen abhängig. "Mit dem Ausgleichsverfahren setzen wir in Nordrhein-Westfalen einen starken Anreiz, um mehr Menschen in der Altenpflege auszubilden. Das ist dringend notwendig, weil gerade in den Pflegeberufen die benötigten Fachkräfte fehlen", erklärte Gesundheits- und Pflegeministerin Barbara Steffens am 20. Januar 2012 in Düsseldorf. Mit der Einführung der Umlage wird auch ein Wettbewerbsnachteil für Einrichtungen, die ausbilden, beseitigt. Bisher konnten sie die Kosten für die Ausbildung nur über die Pflegesätze refinanzieren. Das führte dazu, dass Dienste und Einrichtungen, die nicht ausgebildet haben, ihre Leistungen im Vergleich günstiger anbieten konnten. Indem künftig alle Dienste und Einrichtungen für die Ausbildung zahlen, wird zugleich ein deutlicher Anreiz zur Schaffung neuer Ausbildungsplätze gesetzt. Die für die Einführung der Ausbildungsumlage erforderliche Rechtsverordnung des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter wurde am 18. Januar 2011 veröffentlicht und ist nun in Kraft getreten. Fachkräfte fehlen insbesondere in der Altenpflege. Allein in diesem Bereich wurden rund 2500 Fachkräfte zu wenig ausgebildet. Dieser Mangel an qualifizierten Fachkräften wird aufgrund des demografischen Wandels noch zunehmen. Im Haushalt 2012 sind weitere 2,5 Millionen Euro eingeplant, um bis zu 1.500 zusätzliche Schulplätze für Schülerinnen und Schüler an den Fachseminaren für Altenpflege zu fördern. Im vergangenen Jahr finanzierte das Land die Ausbildungen in der Pflege mit 34,7 Millionen Euro. "Engagierte, motivierte, gut ausgebildete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind von zentraler Bedeutung für eine menschliche, an den Bedürfnissen der Betroffenen orientierte Pflege. In Nordrhein-Westfalen schaffen wir mit der Umlage einen Anreiz, dass mehr Menschen in diesem zukunftssicheren Beruf ausgebildet werden können", betonte die Ministerin. Jetzt sei es an den Trägern, interessierten jungen Menschen die Ausbildung zu ermöglichen. Schon bei der Anhörung der Verbände zur Einführung des Ausgleichsverfahrens zeichnete sich das eindeutig positive Votum und die Unterstützung durch eine breite Mehrheit der Verbände ab.  Die Ministerin unterstrich, dass von Anfang an viel Wert auf große Transparenz und eine intensive Beteiligung der Verbände gelegt wurde. Viele Anregungen der Verbandsseite seien übernommen worden.

Hintergrundinformationen

Zuständige Behörde für die Umsetzung des Ausgleichsverfahrens sind die beiden Landschaftsverbände Westfalen-Lippe und Rheinland. Sie sind für alle Fragen rund um das Thema die Ansprechpartner im Land. Der erste Abrechungs-/Erhebungszeitraum startet am 1. Juli 2012 (das heißt erstmalige Einzahlung der Ausgleichsbeträge durch Pflegeeinrichtungen). Im ersten Halbjahr 2012 werden die Einrichtungen und die Dienste umfassend über das Ausgleichsverfahren informiert. Im Frühjahr 2012 sind auch mehrere regionale Informationsveranstaltungen der Landesregierung geplant. Um ein möglichst einfaches Verwaltungsverfahren für die Einrichtungen zu gewährleisten, werden die Datenpflege und die übrigen fachlichen Aufgaben durch ein internetbasiertes Verfahren unterstützt.

Quelle: Pressemitteilung des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen vom 20.01.2012
http://www.mgepa.nrw.de