Durchbruch: Berufsbetreuer sollen von der Umsatzsteuer befreit werden

30.10.2012 | Soziale Arbeit | Nachrichten

Die Regierungskoalition hat beschlossen, Berufsbetreuerinnen und -betreuer künftig von der Umsatzsteuer zu befreien. Diese Regelung soll zum 1. Januar 2013 in Kraft treten. Sie muss nun noch von Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden. Mit der Neuregelung stünde die Pauschalvergütung Berufsbetreuern künftig netto zur Verfügung. Die materielle Situation der beruflich tätigen Betreuer würde sich verbessern. „Wir begrüßen die Entscheidung der Koalition. Damit zahlen sich unsere jahrelangen Bemühungen um bessere Arbeitsbedingungen endlich aus“, sagt der Vorsitzende des Bundesverbandes der Berufsbetreuer/innen Klaus Förter-Vondey. „Unsere schwere, für die Gesellschaft so wichtige Arbeit wird zur Kenntnis genommen und gewürdigt“, so der BdB-Vorsitzende weiter. Die Regelung ist im Sinne der Klienten, die Anspruch auf höchste Qualität in der Betreuung haben. Der Bedarf an Betreuung wird in den kommenden Jahren infolge des demografischen Wandels steigen und mit ihm der Bedarf an qualifizierten Berufsbetreuern. „Nur, wenn Betreuer auch von ihrem Einkommen auskömmlich leben können, ist der Beruf attraktiv genug, um mehr Menschen für diese Aufgabe zu gewinnen. Die Befreiung von der Umsatzsteuer ist ein wichtiger Schritt in Richtung einer kostendeckenden Vergütung“, sagt Klaus Förter-Vondey. Am Ziel sieht sich der BdB noch nicht. Förter-Vondey: „Es sind noch keine 50 Euro pro Stunde, die wir als Sofortmaßnahme wegen der steigenden Kosten und des immer größeren Arbeitspensums fordern. Und es sind noch keine 70 Euro, die für eine angemessene Vergütung notwendig wären." Auch fordert der BdB eine Erhöhung der Zeitkontingente von derzeit 3,2 Stunden pro Monat auf fünf Stunden pro Monat und Klient, um die notwendige Betreuungsqualität in der Beziehungsgestaltung zu den Klienten erbringen zu können.

Über den BdB

Der Bundesverband der Berufsbetreuer/innen e.V. (BdB) zählt mehr als 6.000 Mitglieder. Er ist die größte Interessenvertretung des Berufsstandes "Betreuung". Der BdB vertritt die Interessen seiner Mitglieder in bundes- und landespolitischen Gremien. Der Verband fördert die Professionalisierung von Berufsbetreuung und verfolgt das politische Ziel, Betreuung als anerkannten Beruf zu etablieren. Er setzt sich für die Qualitätsentwicklung und -sicherung in der Betreuungsarbeit ein. Der BdB bietet Service- und Dienstleistungen wie Rechtsberatung, unterstützende PC-Software oder Versicherungsleistungen

Quelle: Pressemitteilung des Bundesverbandes der Berufsbetreuer/innen e.V. (BdB) vom 25.10.2012
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