Eignungskriterien für Berufsbetreuer/innen
Anfang August haben sich der Betreuungsgerichtstag (BGT), der Bundesverband freier Berufsbetreuer (BVfB), die Bundeskonferenz der Betreuungsvereine (BuKo) und der Bundesverband der Berufsbetreuer/innen (BdB) auf einen gemeinsamen Forderungskatalog zu Eignungskriterien für beruflich tätige Betreuer und Betreuerinnen geeinigt. Ausgehend von der Grundüberlegung, dass alle Betreuten Anspruch auf eine qualifizierte, bedarfsentsprechende Betreuung haben, wurde der allgemeine Begriff der "Eignung", wie er im Gesetz steht, aus Sicht der vier Verbände konkretisiert. Zentrale Punkte sind dabei Ausbildung und Qualifikation, wobei ein Hochschulstudium mit einer ergänzenden modularisierten Qualfikation, wie sie z.B. das BdB-Mastercurriculum vorsieht, wünschenswert ist. In jedem Fall soll niemand mehr ohne Kenntnisse (unterste Vergütungsstufe) als Berufsbetreuer/in bestellt werden. Ein weiterer wichtiger Bereich sind Infrastrukturanforderungen an Betreuungsbüros, wie sie z.B. das BdB-Qualitätsregister abdeckt. Naturgemäß konnte keiner der beteiligten Verbände seine Maximalposition durchsetzen, es konnte aber ein guter tragfähiger Kompromiss ausgehandelt werden, der beispielsweise im anstehenden Beteiligungsprozess zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Funktionen der Betreuungsbehörden eine Rolle spielen dürfte. Lehnte der Gesetzgeber bisland die Festlegung von Eignungskriterien ab, so sieht er sich nun mit der gemeinsamen Forderung aller vier Verbände konfrontiert. Die gemeinsame Erklärung kann hier nachgelesen werden.Quelle: Bundesverband freier Berufsbetreuer (BVfB)
http://www.bdb-ev.de/256_Eignung.php