Endlich ein Bundesleistungsgesetz für Menschen mit Behinderungen in Aussicht
Lebenshilfe begrüßt die Zusage des Bundes, sich jährlich mit vier Milliarden Euro an der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen zu beteiligen
Ein Bundesleistungsgesetz für Menschen mit Behinderungen fordert die Bundesvereinigung Lebenshilfe seit vielen Jahren. Damit verbunden ist die Herauslösung der Eingliederungshilfe aus der Sozialhilfe. Aus der Eingliederungshilfe werden Leistungen bezahlt, die Menschen mit Behinderungen bei der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben unterstützen. Bereits im Mai hatte Bayern einen Entschließungsantrag zur Schaffung eines Bundesleistungsgesetzes im Bundesrat eingebracht und damit einen wichtigen Impuls für die aktuelle Einigung im Rahmen der Verhandlungen um den Europäischen Fiskalpakt gesetzt. Auch Nordrhein-Westfalen fordert in seinem aktuellen Koalitionsvertrag ein eigenständiges Bundesleistungsrecht für Menschen mit Behinderungen. „Jetzt kommt es darauf an, dass die neuen Bundesmittel auch richtig eingesetzt werden und tatsächlich den Menschen mit Behinderungen zu Gute kommen“, so Robert Antretter, Vorsitzender der Bundevereinigung Lebenshilfe. Spätestens seit der Ratifikation der UN-Behindertenrechtskonvention muss die Eingliederungshilfe personenzentriert weiterentwickelt werden, das heißt dass Menschen mit Behinderungen sich künftig tatsächlich aussuchen können, wo und wie sie die für sie wichtigen Unterstützungen erhalten. Auch müssen die Leistungen der Eingliederungshilfe echte Nachteilsausgleiche sein und damit unabhängig von Einkommen und Vermögen erbracht werden. Wichtig sind im Interesse der Menschen mit Behinderung und ihrer Angehörigen auch bessere Kooperationen und klare Zuständigkeiten zwischen den verschiedenen Sozialleistungsträgern. Die Bundesvereinigung Lebenshilfe fordert außerdem klare Kriterien und eine echte Beteiligung der Menschen mit Behinderungen bei der Feststellung ihres Unterstützungsbedarfs. Der Bundesrat wird sich auf der Grundlage des Bayerischen Entschließungsantrags zur Schaffung eines Bundesleistungsgesetzes bereits am 6. Juli 2012 weiter mit dessen Grundzügen befassen.Quelle: Pressemitteilung der Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e.V. vom 26.06.2012
www.lebenshilfe.de