Entgeltsystem in psychiatrischen Kliniken muss individuellem Bedarf gerecht werden
Berlin (Diakonie) Die Diakonie erteilt einer Entgeltreform für psychiatrische Kliniken, die die schwer kranken Menschen möglichst früh entlässt, ohne dass es eine ausreichende ambulante Nachsorge gibt, eine scharfe Absage.
„In der Psychiatrie müssen wir besonders darauf achten, dass Patientinnen und Patienten ihrem individuellen Bedarf entsprechend behandelt werden“, sagt Maria Loheide, sozialpolitischer Vorstand des Diakonischen Werkes der EKD. Anlass sind die Berechnungsvorschläge für die Vergütung in psychiatrischen Krankenhäusern, die den Krankenkassen und Krankenhäusern zur Prüfung vorgestellt wurden. „Für die psychiatrischen Krankenhäuser und Abteilungen beginnt damit ein schwieriger Prozess. Denn Vergütungen beeinflussen mit, wie Patientinnen und Patienten in der Klinik behandelt werden“, sagt Loheide. In anderen Bereichen des Krankenhauses habe die Vergütung nach Fallpauschalen zur einer deutlichen Verkürzung der durchschnittlichen Behandlungszeit und zu einer Steigerung der Fallzahlen geführt. Sie fordert daher, das neue Entgeltsystem kritisch zu begleiten: „Wir müssen einfache Pauschallösungen hinterfragen und die Behandlung in der Klinik viel stärker mit der ambulanten Behandlung am Wohnort verbinden.“ Das besondere Augenmerk der Diakonie gelte dabei den chronisch kranken Menschen, für eine Erkrankung nach dem Krankenhausaufenthalt nicht einfach hinter ihnen liegt. „Die Diakonie misst das neue Vergütungssystem auch daran, ob es diesen Menschen und ihrem manchmal vielfältigen Unterstützungsbedarf gerecht wird“, betont Loheide.Quelle: Pressemitteilung des Diakonischen Werkes der Evangelischen Kirche in Deutschland e.V. vom 10.09.2012
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