Fernhalteprämie stoppen! Betreuungsgeld schafft keine Wahlfreiheit für Familien

Anlässlich der Befassung des Bundeskabinetts mit dem Gesetzentwurf zum Betreuungsgeld spricht sich der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V. erneut gegen die Einführung eines Betreuungsgeldes aus.

Berlin - Der heute im Kabinett beratene Gesetzentwurf zum Betreuungsgeld hebt in keiner Weise die schwerwiegenden Vorbehalte gegen dieses Instrument auf. Das im Gesetzentwurf formulierte Ziel, mit dem Betreuungsgeld die Erziehungsleistung von Eltern anzuerkennen und Wahlfreiheit zu schaffen wird keineswegs erreicht. „Natürlich verdient die Erziehungsleistung von Eltern großen Respekt und Anerkennung. Ebenso brauchen Eltern Rahmenbedingungen, um ihre Erwerbsarbeit mit der Familien- und Sorgearbeit bestmöglich vereinbaren zu können. Aber das Betreuungsgeld ist hierfür der völlig falsche Weg“, so Michael Löher, Vorstand des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. „Erstens endet die Erziehungsleistung nicht mit dem 3. Geburtstag eines Kindes. Zweitens erbringen auch Eltern, die ihre Kinder in Einrichtungen oder einer Tagespflegeperson geben herausragende und anerkennenswerte Erziehungsleistung. Drittens ermöglicht das Betreuungsgeld keine Wahlfreiheit – von 100 oder 150 EUR kann weder Vater noch Mutter zu Hause bleiben und die eigenen Kinder betreuen, erziehen und bilden, wenn diese auf zwei Einkommen angewiesen sind“, erläutert Löher. Mehrfach hat der Deutsche Verein darauf hingewiesen, dass Wahlfreit nicht dadurch geschaffen wird, dass man Geld an Eltern zahlt, damit sie ein öffentliches Angebot nicht wahrnehmen. Vielmehr bedarf es einer konzertierten Aktion aller Ebenen – Bund, Länder, Kommunen und Träger – und der Bereitstellung aller zur Verfügung stehenden Ressourcen, damit 2013 der Rechtsanspruch auf Kinderbetreuungsplätze greifen kann. Denn nur wenn allen Eltern ein bedarfsgerechtes, qualitativ hochwertiges und vielfältiges Angebot an Betreuungsplätzen zur Verfügung steht, haben sie auch eine echte Wahlfreiheit. Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. ist das gemeinsame Forum von Kommunen und Wohlfahrtsorganisationen sowie ihrer Einrichtungen, der Bundesländer und Vertretern der Wissenschaft für alle Bereiche der sozialen Arbeit und der Sozialpolitik. Er begleitet und gestaltet durch seine Expertise und Erfahrung die Entwicklungen u.a. der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik, der Sozial- und Altenhilfe, der Grundsicherungssysteme, der Pflege und Rehabilitation.

Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. vom 06.06.2012