FINSOZ e.V. fordert Reform des Datenträgeraustauschs

16.04.2012 | Sozialmanagement | Nachrichten

Berlin. Bürokratiekosten senken – dies war erklärtes Ziel des beleglosen Abrechnungsverfahrens für Leistungen nach SGB V und XI, das vor fast 20 Jahren gesetzlich verankert wurde. Dieses Ziel wurde bis heute nicht erreicht.
Die Verfahren sind aufgrund der Doppelübermittlung von elektronischen Daten und Papierdokumenten hochgradig ineffizient und die Datenformate basieren auf einer nicht mehr zeitgemäßen und fehleranfälligen Technologie. Zudem existieren keine geeigneten organisatorischen Strukturen, die eine reibungslose und kostengünstige Abwicklung sicherstellen. Eine Vielzahl ergänzender Sonderregelungen einzelner Kassen schaffen zusätzliche Hürden bei der Anwendung. In der Summe wird ein immenser Aufwand verursacht, der die Gemeinschaft der Versicherten nach Berechnungen von FINSOZ e.V. jährlich mindestens zweistellige Millionenbeträge kostet. Allein die Doppelübermittlung von Dateien und Papier verursacht Kosten von über 20 Millionen Euro pro Jahr. Diese Beträge werden der Pflege alter und kranker Menschen entzogen. Zudem trägt der damit verbundene Papierverbrauch von rund 200 Tonnen pro Jahr nicht zur Schonung der natürlichen Ressourcen bei. Der Fachverband Informationstechnologie in Sozialwirtschaft und Sozialverwaltung FINSOZ e.V. fordert daher eine grundlegende organisatorische und technische Revision dieses Verfahrens und bietet den zuständigen Behörden, Verbänden der Leistungserbringer und Kassen seine Expertise hierzu an. Das Positionspapier des FINSOZ e.V. mit einer umfassende Analyse der Herausforderungen des Datenträgeraustauschs und Lösungsvorschlägen wurde nun auf www.finsoz.de veröffentlicht. FINSOZ e.V. vertritt als Branchenverband gleichermaßen die sozialwirtschaftlichen Leistungserbringer, die Anbieter von Software für Pflegeeinrichtungen und Abrechnungsdienstleister sowie wissenschaftliche Institute.

Quelle: Pressemitteilung des FINSOZ e.V. vom 10.04.2012
www.finsoz.de