Forderungen nach alternativen Angeboten für werkstattberechtigte Menschen - Fachgespräch des Behindertenbeauftragten der Bundesregierung zur Teilhabe am allgemeinen Arbeitsmarkt

„Mehr Teilhabe von werkstattberechtigten Personen in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes“ war der Titel eines Fachgesprächs, zu dem der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Hubert Hüppe, am gestrigen Donnerstag in die Hessische Landesvertretung nach Berlin eingeladen hatte. „Das Fachgespräch hat verdeutlicht, dass Angebote für werkstattberechtigte Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt möglich sind. Bestehende Leistungen müssen so ausgestaltet werden, dass sie dem Menschen folgen, nicht umgekehrt“, so Hubert Hüppe. Es gelte, Probleme auf der Umsetzungsebene anzugehen, Unternehmen zu gewinnen, sich für Menschen mit höherem Unterstützungsbedarf zu öffnen und Regelungen zu ändern, die alternativen Angeboten entgegenstehen, fasst der Beauftragte die Ergebnisse des Fachgesprächs zusammen. Er gehe davon aus, dass die notwendigen rechtlichen Änderungen für alternative Angebote zu Werkstätten für behinderte Menschen noch in dieser Legislaturperiode umgesetzt würden, betonte Hubert Hüppe unter Verweis auf Ankündigungen, unter anderem der Arbeits- und Sozialministerkonferenz der Bundesländer. Am Fachgespräch nahmen werkstattberechtigte Menschen, Vertreter von Unternehmen, Kostenträgern, Anbietern von Unterstützungsdiensten, von Bundes- und Landesministerien, sowie Mitglieder des Deutschen Bundestages teil. Die anwesenden Unternehmensvertreter und werkstattberechtigten Menschen machten deutlich, welche Voraussetzungen für eine gelingende betriebliche Eingliederung nötig sind: Arbeitgeber, Personalverantwortliche und Mitarbeiter, die offen gegenüber Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf sind, eine verlässliche Begleitung durch einen Anbieter von Unterstützungsleistungen und eventuell ein finanzieller Ausgleich bei geringerer Produktivität. Anwesende Unternehmensvertreter berichteten von guten Beispielen werkstattberechtigter Menschen, die in ihren Betrieben tätig sind. Gesprächsthema war auch die Finanzierung von Unterstützungsleistungen und Lohnkostenzuschüssen sowie die Anforderungen an alternative Anbieter für die Begleitung werkstattberechtigter Menschen. Einigkeit bestand darin, dass für werkstattberechtigte Menschen in tariflich entlohnten sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen in der Regel ein Lohnkostenzuschuss notwendig sei. Allerdings gingen die Meinungen auseinander, welcher Kostenträger regelmäßig für Lohnkostenzuschüsse zu welchen Anteilen aufkommen soll. Zu den Anforderungen an alternative Anbieter gab es ebenfalls unterschiedliche Ansichten. Diese gingen von einer weitgehenden Entscheidungsfreiheit des behinderten Menschen bei der Auswahl eines Anbieters bis zu einem breiten Katalog an Strukturmerkmalen und sonstigen Anforderungen, der von einem alternativen Anbieter zuerst erfüllt sein müsse. Das Fachgespräch nahm mit der Teilhabe von Menschen mit Behinderung am allgemeinen Arbeitsmarkt gleichzeitig ein Thema auf, das der Behindertenbeauftragte mit einer Tagungsreihe in diesem Jahr in den Mittelpunkt stellen möchte. Geplant sind regionale Veranstaltungen, die vor allem Unternehmen für die betriebliche Inklusion von Menschen mit Behinderung gewinnen sollen.

Quelle: Pressemitteilung des Behindertenbeauftragten der Bundesregierung vom 29.03.2012
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