Härteres Durchgreifen gegen schwarze Schafe in der Pflege gesetzlich festschreiben
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt die Forderung des gesundheitspolitischen Sprechers der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Jens Spahn, Aufsichtsbehörden sollten härter gegen schwarze Schafe in der Pflege durchgreifen. „Herr Spahn ist als Vertreter der Regierungskoalition in der laufenden Pflegereform hervorragend in der Lage, die gesetzlichen Möglichkeiten so eng zu fassen, damit Schlechtleistern unter den Pflegeanbietern erfolgreich der Versorgungsvertrag entzogen werden kann“, sagte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Ellen Paschke am Mittwoch in Berlin. Dies sei allerdings bei der derzeitigen Gesetzeslage bereits mehrfach gescheitert. Die Gesundheitspolitiker der Koalitionsfraktionen hätten jetzt die Gelegenheit Einfluss zu nehmen, damit in der anstehenden Pflegereform die Zugangsvoraussetzungen für einen Versorgungsvertrag enger gefasst und nicht wie geplant noch lockerer gestaltet werden. „Es ist völlig inakzeptabel, dass die Lohndrücker in der Pflegebranche künftig nur noch den Mindestlohn ausweisen müssten, um von der Kassen mit der Pflege beauftragt zu werden“, betonte Paschke. Es müsse daher unbedingt verhindert werden, dass die Voraussetzung, ortsübliche Löhne zu zahlen, gestrichen werde. „Es ist richtig, die Pflegekräfte für ihre gute Arbeit zu loben und sie nicht für die beschriebenen Pflegefehler individuell verantwortlich zu machen. Ursache vieler Pflegefehler ist die viel zu dünne Personaldecke in den Pflegeeinrichtungen und Pflegediensten“, unterstrich Paschke. Notwendig sei deshalb eine deutlich bessere Personalausstattung, als bisher aus Kostengründen genehmigt werde. „Wenn die Forderung nach härterem Durchgreifen gegen schwarze Schafe in der Pflege nicht nur Populismus ist, muss Jens Spahn in der Regierungsverantwortung seiner Partei jetzt gesetzliche Verbesserungen in der Pflege und schärfere Anforderungen für Pflegeanbieter auf den Weg bringen“, forderte die Gewerkschafterin.Quelle: Pressemitteilung der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) vom 26.04.2012
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