Hessischer Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention von Kabinett beschlossen

Positionen gesellschaftlich relevanter Gruppen wurden einbezogen - Sozialminister Stefan Grüttner: „Umsetzung der Behindertenrechtskonvention ist gesamtgesellschaftliche Aufgabe – Barrieren im Kopf beseitigen“

Wiesbaden. Das Hessische Kabinett hat am 2. Juli 2012 dem Hessischen Aktionsplan zur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen (UN) über die Rechte von Menschen mit Behinderungen zugestimmt. Das erklärte der Hessische Sozialminister Stefan Grüttner am 07.07.2012 in Wiesbaden. Gleichzeitig kündigte er an, dass der Aktionsplan am 17. August – am „Tag der Menschen mit Behinderungen“ im Hessischen Landtag – der Öffentlichkeit vorgestellt werde. „Der Hessische Landtag – gerade an diesem besonderen Tag – ist dafür der richtige Ort“, zeigte Grüttner überzeugt. „So machen wir deutlich, dass die hessische Politik von und für Menschen mit Behinderungen nur im Dialog erfolgen kann und wir stellen den Aktionsplan in den bedeutenden Rahmen eines Austauschs zwischen Menschen mit und ohne Behinderungen. Es ist darüber hinaus ein wichtiges Anliegen der Hessischen Landesregierung, den Aktionsplan in einer umfänglich barrierefreien Form zur Verfügung zu stellen.“ Dazu gehöre auch eine Übersetzung des Aktionsplans in eine Version in die so genannter Leichter Sprache, um auch Menschen mit kognitiven Einschränkungen die Möglichkeit der selbständigen Teilhabe an dem Aktionsplan zu geben. „Einen für Menschen mit und ohne Behinderungen zugänglichen Aktionsplan zur Verfügung zu stellen, ist Teil der Umsetzung der Behindertenrechtskonvention in Hessen“, hob der Sozialminister hervor. Damit habe die Hessische Landesregierung auch eine Anregungen der Verbände von Menschen mit Behinderungen aufgenommen, die besonderen Wert darauf gelegt hatten, dass eine Veröffentlichung des Aktionsplans in einer für alle zugänglichen Form erfolgt. Den Aktionsplan haben das Hessische Sozialministerium und das Hessische Kultusministerium – federführend für die Hessische Landesregierung –erarbeitet. Vorangegangen war ein intensiver Arbeitsprozess mit den Verbänden und Interessenvertretungen von Menschen mit Behinderungen sowie den Organisationen von Leistungserbringern und Leistungsträgern sowie zahlreichen Vertreterinnen und Vertretern der Zivilgesellschaft. „Die Positionen, Meinungen und Stimmen von möglichst allen relevanten gesellschaftlichen Gruppen mit einzubeziehen war eines der zentralen Anliegen der Hessischen Landesregierung und wurde bei der Umsetzung konsequent berücksichtigt“, hob Sozialminister Grüttner hervor. „Es war uns wichtig, alle Beteiligte intensiv in den Prozess der Umsetzung der Behindertenrechtskonvention einzubeziehen.“ Es solle auch weiterhin einen regen Austausch aller Gruppen geben – so beispielsweise auch beim zweiten „Tag der Menschen mit Behinderungen“ im Hessischen Landtag. Der Hessische Aktionsplan geht, auch bundesweit, neue Wege. Erstmalig sind beispielsweise die Ziele und der Begriff der Inklusion in den Steuerungsprozess der Arbeitsmarktförderung aufgenommen worden. Diese wie viele andere Initiativen des Aktionsplans bieten die Grundlage dafür, die Teilhabemöglichkeiten von Menschen mit Behinderungen konkret zu verbessern. Noch immer existierten vor allem „Barrieren in den Köpfen“, sagte Sozialminister Grüttner: „Mit dem Hessischen Aktionsplan ist es gelungen einen Rahmen zu schaffen, damit sich das Verständnis und gegenseitige Bewusstsein von Menschen mit und ohne Behinderungen weiter entwickeln und verbessern kann.“ Der Aktionsplan zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention in Hessen sei Arbeitsplan, Informationsplan und Innovationsplan in einem. Er verbindet bestehende Maßnahmen und Initiativen und bildet so die Orientierung und Richtschnur der hessischen Politik von und für Menschen mit Behinderungen. Der Aktionsplan, der im August der Öffentlichkeit vorgestellt wird, ist ein erster bedeutsamer Schritt. „Weitere Schritte zur Umsetzung müssen folgen“, stellte Sozialminister Grüttner fest. Dabei setze die Hessische Landesregierung weiterhin auf den intensiven gesellschaftlichen Dialog. Die durch die Landesregierung im Hessischen Sozialministerium eingerichtete Stabsstelle zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention wird auch künftig den Prozess koordinieren und widmet sich zudem den Fragen und Anregungen der hessischen Bürgerinnen und Bürgern. Grundlegend für die Erstellung eines Hessischen Aktionsplans war der Beschluss des Hessischen Landtags vom Dezember 2009. Im Anschluss hatte ein intensiver Arbeitsprozess in Hessen begonnen. Sozialminister Grüttner dankte ausdrücklich allen beteiligten: „Besonders dem landesweiten Arbeitsausschuss gilt mein Dank, da die Beteiligten maßgeblich dazu beigetragen habe, den Aktionsplan in seiner jetzigen Fassung vorlegen zu können.“ Mehr Infos im Internet unter www.behindertenrechtskonvention.hessen.de .

Quelle: Pressemitteilung des Hessischen Sozialministeriums vom 07.07.2012
http://www.hsm.hessen.de