Hilfe zur praktischen Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets

Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. gibt mit seinen zweiten Empfehlungen eine erweiterte Hilfe zur praktischen Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets.

Die im Jahr 2011 neu eingeführten Leistungen für Bildung und Teilhabe geben Kindern und Jugendlichen aus einkommensschwachen Familien die Möglichkeit, Lern- und Freizeitangebote in Anspruch zu nehmen. Die Vorgabe, diese Rechtsansprüche junger Menschen ganz überwiegend durch Sachleistungen anstatt durch Geldzahlungen zu erfüllen, stellt die Kommunen noch immer vor besondere Herausforderungen bei der praktischen Umsetzung. Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. hat der Praxis bereits 2011 erste Empfehlungen zur Auslegung des Gesetzestextes an die Hand gegeben. Aus dem Umsetzungsprozess sind neue rechtliche Abgrenzungsfragen und auch eine Vielzahl verfahrensorientierter und organisatorischer Fragen erwachsen. Die zweiten Empfehlungen zur Umsetzung der Leistungen für Bildung und Teilhabe greifen Praxishinweise und Rechtsprechung der Landessozialgerichte auf. „Um die Bildungs- und Teilhabebedarfe benachteiligter Kinder zu decken und die materielle Basis für Chancengerechtigkeit herzustellen, müssen vorhandene Gestaltungsspielräume erkannt und genutzt werden“, so Wilhelm Schmidt, Präsident des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge. Die neuen Empfehlungen des Deutschen Vereins bieten den Trägern und Erbringern von Bildungs- und Teilhabeleistungen hierfür eine wertvolle Arbeitshilfe. Eine Zusammenfassung der Empfehlungen ist unter http://www.deutscher-verein.de/05-empfehlungen/empfehlungen_archiv/2012/DV%2012-12%20Bildung%20und%20Teilhabe.pdf abrufbar. Die kompletten Empfehlungen erscheinen in Kürze als Broschüre im Eigenverlag des Deutschen Vereins und können unter http://verlag.deutscher-verein.de bestellt werden. Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. ist das gemeinsame Forum von Kommunen und Wohlfahrtsorganisationen sowie ihrer Einrichtungen, der Bundesländer und Vertretern der Wissenschaft für alle Bereiche der sozialen Arbeit und der Sozialpolitik. Er begleitet und gestaltet durch seine Expertise und Erfahrung die Entwicklungen u.a. der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik, der Sozial- und Altenhilfe, der Grundsicherungssysteme, der Pflege und Rehabilitation.

Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. vom 18.10.2012