Im Mittelpunkt steht das Kind

Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. zur Umsetzung der Neuregelungen im Vormundschaftsrecht

Nach Inkrafttreten weiterer Neuregelungen durch das Gesetz zur Änderung des Vormundschafts- und Betreuungsrechts im Juli dieses Jahres hat der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. Empfehlungen zur Umsetzung des neuen Vormundschaftsrechts vorgelegt. Die Empfehlungen dienen als Hilfestellung für die Praxis, um Sicherheit bei einer Auslegung und Anwendung des Rechts der Vormundschaft zu gewinnen, die das Kindeswohl in den Mittelpunkt stellt. Die Aufgaben des Vormunds insbesondere in den Bereichen Pflege und Erziehung des Mündels, persönlicher Kontakt, Anhörung des Mündels zur Auswahl des Vormunds sowie die Dokumentation der Tätigkeit des Vormunds werden näher erläutert. Ein wesentlicher Teil der Empfehlungen widmet sich der Aufgabenabgrenzung und Klärung der Rollen im Verhältnis zu anderen Akteuren. Wie etwa den Sozialen Diensten, den Pflegekinderdiensten, den Familiengerichten und den für die alltägliche Erziehung der Kinder und Jugendlichen zuständigen Personen. Das betrifft auch die Leitungsebene. Empfehlungen zur organisatorischen und konzeptionellen Umsetzung beziehen sich auf die Fallzahlbeschränkung einerseits und die Einbeziehung der unterschiedlichen Formen von Vormundschaften andererseits. Ausgehend von den vielfältigen Aufgaben des Vormunds werden zudem Eignungs- und Qualifikationsanforderungen dargestellt. Der Deutsche Verein leistet damit einen Beitrag zur Weiterentwicklung der Vormundschaft, bei denen die Kinder- und Jugendlichen mit ihren Interessen und Bedürfnissen im Mittelpunkt stehen, und schaut dabei auch über die aktuelle Reform hinaus. Die Empfehlungen erscheinen in Kürze als Broschüre im Eigenverlag des Deutschen Vereins http://verlag.deutscher-verein.de/. Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. ist das gemeinsame Forum von Kommunen und Wohlfahrtsorganisationen sowie ihrer Einrichtungen, der Bundesländer und von den Vertretern der Wissenschaft für alle Bereiche der sozialen Arbeit und der Sozialpolitik. Er begleitet und gestaltet durch seine Expertise und Erfahrung die Entwicklungen u.a. der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik, der Sozial- und Altenhilfe, der Grundsicherungssysteme, der Pflege und Rehabilitation.

Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. vom 24.10.2012
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