In der Diakonie bleibt es bei "schlichten statt streiken"

29.11.2012 | Sozialmanagement | Nachrichten

Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat am 20. November bestätigt, dass die Kirchen und ihre Wohlfahrtsverbände ihre Arbeitsbedingungen in paritätisch besetzten Kommissionen aushandeln und Konflikte in Schlichtungskommissionen lösen können, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.

Erste Bedingung ist, dass den Gewerkschaften eine Beteiligung in den Arbeitsrechtlichen Kommissionen ermöglicht wird. "Wir haben die Gewerkschaften schon immer eingeladen, sich in den Arbeitsrechtlichen Kommissionen zu beteiligen. Diese Einladung gilt auch weiterhin. Eine Einladung in die Kommission erfüllt diese Bedingung", betont Jörg Kruttschnitt, Vorstand Recht, Sozialökonomie und Personal der Diakonie Deutschland. Zu den weiteren Bedingungen zählt die verbindliche Umsetzung des Arbeitsrechts, die in der Diakonie in aller Regel gegeben ist. Außerdem ist keine einseitige Wahl bei den Tarifen zulässig. "Wo diese Möglichkeit bestehen sollte, werden wir diese Lücke schnell und unkompliziert schließen. Wir werden den Dritten Weg weiter gehen und es bleibt bei dem Grundsatz einvernehmlicher Lösungen in paritätischen Kommissionen", erklärt Kruttschnitt. Werde in den Kommissionen keine einvernehmliche Lösung erzielt, bleibe es bei einer für Dienstnehmer- und Dienstgeberseite verbindlichen Schlichtung, die Streik und Aussperrung ausschließt.

Quelle: Pressemitteilung des Diakonischen Werkes der Evangelischen Kirche in Deutschland e.V. vom 26.11.2012
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