Keine Steuerpflicht für Kitas - Gefahr für Kita-Ausbau

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund fordert den Gesetzgeber zum Handeln auf, damit eine Steuerpflicht von kommunalen Kindergärten vermieden wird. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in seiner Entscheidung vom 19.09.2012 eine Kita der Körperschaftssteuer unterworfen. „Der Gesetzgeber muss jetzt handeln“, sagte DStGB-Hauptgeschäftsführer Dr. Gerd Landsberg in Berlin.

Wir wollen den Rechtsanspruch für eine Kinderbetreuung unter drei Jahren ab dem 01.08.2013 erfüllen. Das wird aber deutlich erschwert, wenn jetzt zusätzliche Steuerpflichten und die damit verbundene Bürokratie auf die Kommunen zukommen. Die Kommunen haben die gesetzliche Pflicht Kinderbetreuung zu organisieren und anzubieten. Dies ist eine hoheitliche Aufgabe, die keine Steuerpflichten auslösen darf.

Quelle: Pressemitteilung des  Deutschen Städte- und Gemeindebundes vom 19.09.2012
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