Keine Verfahrensbeschleunigung zu Lasten einer umfassenden Kindeswohlprüfung bei Übertragung der gemeinsamen Sorge

Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. verabschiedet Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform des Sorgerechts nicht miteinander verheirateter Eltern

Berlin – Das Präsidium des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. hat in seiner letzten Sitzung eine Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums für ein Gesetz zur Reform des Sorgerechts nicht miteinander verheirateter Eltern verabschiedet. Darin begrüßt der Deutsche Verein, dass nunmehr eine gesetzliche Regelung geschaffen werden soll, nach der das Familiengericht auf Antrag eines Elternteils unabhängig von einer Zustimmung der Mutter die elterliche Sorge auf beide Eltern gemeinsam übertragen kann, wenn die Übertragung dem Kindeswohl nicht widerspricht. Sorgewilligen Vätern wird damit ein Zugang zur gemeinsamen Sorge eröffnet, der das Kindeswohl in den Mittelpunkt stellt, ohne dabei große Hürden aufzustellen. „Für Väter, die bereit sind, für ihr Kind zu sorgen, muss ein niedrigschwelliger Weg zur gemeinsamen Sorge führen, auch wenn die Mutter nicht zustimmt“, sagt Wilhelm Schmidt, Präsident des Deutschen Vereins. Auf Ablehnung stößt hingegen die in dem Entwurf vorgesehene Einführung eines „vereinfachten“ familiengerichtlichen Verfahrens, in dem der Amtsermittlungsgrundsatz erheblich eingeschränkt wird. Bei der Prüfung, ob die gemeinsame Sorge dem Kindeswohl widerspricht, sollte weder auf die Mitwirkung des Jugendamts im familiengerichtlichen Verfahren noch auf die persönliche Anhörung der Eltern verzichtet werden. Nur so kann das Familiengericht alle kindeswohlrelevanten Gründe ermitteln, um auf dieser Grundlage eine tragfähige Entscheidung zu treffen. Die ausführliche Stellungnahme ist unter http://www.deutscher-verein.de/05-empfehlungen/empfehlungen_archiv/2012/DV%2014-12%20Sorgerecht.pdf erhältlich. Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. ist das gemeinsame Forum von Kommunen und Wohlfahrtsorganisationen sowie ihrer Einrichtungen, der Bundesländer und von Vertretern der Wissenschaft für alle Bereiche der sozialen Arbeit und der Sozialpolitik. Er begleitet und gestaltet durch seine Expertise und Erfahrung die Entwicklungen u.a. der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik, der Sozial- und Altenhilfe, der Grundsicherungssysteme, der Pflege und Rehabilitation.

Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. vom 29.05.2012
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