Koordinierungsstelle fordert besseren Schutz vor Gewalt gegen behinderte Frauen und Mädchen
Die Staatliche Koordinierungsstelle nach Art. 33 der UN-Behindertenrechtskonvention hat in einem Positionspapier mehr Maßnahmen gefordert, um den Schutz vor Gewalt gegen behinderte Frauen und Mädchen zu verbessern. Frauen mit Behinderung sind sehr viel häufiger von Gewalt betroffen als der weibliche Bevölkerungsdurchschnitt, daher ist es zwingend notwendig, Maßnahmen zu ergreifen, um sie besser vor Gewalt zu schützen, so die Staatliche Koordinierungsstelle. Mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention im März 2009 hat sich Deutschland dazu verpflichtet. So hat die Koordinierungsstelle nach Art. 33 der UN-Behindertenrechtskonvention das Bundesministerium für Gesundheit aufgefordert, die geschlechtergleiche Pflege zu verankern. Weiterhin fordert die Koordinierungsstelle vom Bundesministerium der Justiz, das Gewaltschutzgesetz dringend zu überarbeiten, da es die spezifische Lebenssituation von Frauen mit Behinderung oft nicht berücksichtigt. Die verpflichtende Einsetzung von Frauen- oder Gleichstellungsbeauftragten in Einrichtungen der Behindertenhilfe ist eine weitere Forderung der Koordinierungsstelle, dies könne im § 17 SGB I und in der Werkstättenmitwirkungsverordnung (WMVO) entsprechend ergänzt werden. Ein Vorschlag, der sich insbesondere an die Kultusministerien der Länder richtet, ist die Gewährleistung des Zugangs zu geeigneten Informationen und Bildungsangeboten für Frauen und Mädchen mit unterschiedlichen Behinderungen. Dazu zählen Informationen und Bildungsangebote zum Schutz vor Gewalt, aber auch Informationen zu Möglichkeiten der Hilfe und Unterstützung. Diese und weitere Maßnahmen zum besseren Schutz vor Gewalt gegen behinderte Frauen und Mädchen hat die Koordinierungsstelle in einem Positionspapier zusammengefasst. Bundesministerien, Bundestagsausschüsse und weitere Institutionen haben das Papier erhalten und wurden gebeten, die Umsetzung der Maßnahmen zu ermöglichen. Positionspapier der Staatlichen Kordinierungsstelle nach Art. 33 UN-BRK: Frauen und Mädchen mit Behinderung besser vor Gewalt schützen (PDF/313KB)Quelle: Pressemitteilung der Koordinierungsstelle nach Art. 33 der UN-Behindertenrechtskonvention vom 09.11.2012
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