Krankenkassen müssen Behandlungspflege bezahlen

12.09.2012 | Gesundheitswesen | Nachrichten

„Die Krankenversicherung sollte ihre Überschüsse dazu nutzen, die Ungleichbehandlung zwischen Pflegebedürftigen, die im Heim und Pflegebedürftigen, die zu Hause leben, zu beenden“, fordert AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker angesichts der am 06.09.2012 bekannt gewordenen Milliardenüberschüsse der gesetzlichen Krankenkassen. „Die pflegebedürftigen Heimbewohner aus den Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung herauszunehmen, hat sich als struktureller Fehler herausgestellt und sollte wieder rückgängig gemacht werden“, kritisiert Döcker die entsprechende Gesetzesgrundlage und ergänzt: „Der Wohnort darf nicht über eine Kostenübernahme entscheiden.“ Die Krankenversicherung übernimmt die Kosten der Behandlungspflege für Pflegebedürftige, die zu Hause wohnen. Heimbewohner müssen ihre  Behandlungspflege in der Regel selbst bezahlen. Der Umfang dieser Krankenpflegearbeit hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Das würden auch die Kommunen zu spüren bekommen, da die Sozialhilfe für die Krankenbehandlungskosten aufkommen muss, wenn Heimbewohner diese Leistungen nicht selbst bezahlen können. „Die Krankenkassen sind in der Pflicht, alle Versicherten gleich zu behandeln. Sie haben kein Recht, sich auf Kosten der Heimbewohner und Kommunen zu sanieren“, betont Döcker.

Quelle: Pressemeldung des AWO Bundesverbandes e.V. vom 07.09.2012
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