Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention fordert Wahlrecht für alle Menschen mit Behinderungen bei der Bundestagswahl 2013

Berlin – Die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention ruft den Gesetzgeber auf, bei der anstehenden Wahlrechtsreform zwei Gruppen von Menschen mit Behinderungen, denen bisher das aktive und passive Wahlrecht versagt wird, zu berücksichtigen. "Behinderte Menschen dürfen in einem Rechtsstaat von einem so wesentlichen politischen Vorgang wie einer Bundestagswahl nicht ausgeschlossen werden", kritisierte Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle, die geltenden Bestimmungen. Das Wahlrecht wird bislang Menschen verweigert, für die eine Betreuung in allen Angelegenheiten angeordnet wurde, oder die im Rahmen eines Maßregelvollzugs in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht sind. Diesen Menschen bleibe es infolge Paragraf 13 Bundeswahlgesetz und Paragraf 6a Europawahlgesetz verwehrt, über die Zusammensetzung ihrer Volksvertretung in Bund und Europa mitzuentscheiden, so Aichele. Dieser Zustand sei mit Artikel 29 der UN-Behindertenrechtskonvention nicht in Einklang zu bringen und damit völkerrechts- und verfassungswidrig. Menschenrechtlich bestehe hier zwingender Handlungsbedarf. "Die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention ersucht daher den Deutschen Bundestag, das Bundeswahlgesetz dahingehend zu ändern, dass allen Menschen mit Behinderungen die Teilhabe mit der nächsten Bundestagswahl möglich ist", so der Menschenrechtsexperte. Es handele sich um eine schätzungsweise fünfstellige Zahl behinderter Menschen, erklärte Leander Palleit, wissenschaftlicher Mitarbeiter der Monitoring-Stelle und Autor der soeben erschienenen Publikation "Deutschland braucht endlich ein inklusives Wahlrecht". Im europäischen Vergleich hinke Deutschland deutlich hinterher, was die politische Teilhabe von Menschen mit geistigen Behinderungen betreffe, so Palleit. Die Monitoring-Stelle schlage daher vor, im Zuge der Überarbeitung des Bundeswahlgesetzes die entsprechen Paragrafen ersatzlos zu streichen. 


Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Instituts für Menschenrechte e.V. vom 25.09.2012