Nachqualifizierung von Rettungsassistenten nicht ausreichend geklärt
Der ASB begrüßt die Kabinettsvorlage für ein Gesetz über den Beruf des Notfallsanitäters (NotSanG). Die Gesetzesinitiative sollte jedoch nicht voreilig beendet werden, bevor Fragen der Nachqualifizierung von Rettungsassistenten geklärt sind.
Der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) begrüßt grundsätzlich die Entscheidung des Bundeskabinetts zur Vorlage eines Gesetzes über den Beruf des Notfallsanitäters (NotSanG). Zugleich betont der ASB jedoch, dass entscheidende Fragen noch ungeklärt sind. Dazu zählt vor allem die Weiterqualifizierung der heute eingesetzten Rettungsassistenten: „Die Weiterbildung unserer Mitarbeiter im Rettungsdienst stellt alle Beteiligten vor große Herausforderungen, weil eine Finanzierung dieser Maßnahmen durch den Bund und die Länder noch nicht abschließend gewährleistet ist“, so ASB-Bundesgeschäftsführer Christian Reuter. Der ASB warnt deshalb davor, die Gesetzesinitiative vor Klärung dieser Fragen voreilig abzuschließen.Gesetzesinitiative nicht voreilig abschließen
Zusätzlich zu den Ausgaben für die Ausbildung erwartet der ASB durch die neue Gesetzgebung erneut große Unterschiede in den jeweiligen Bundesländern, die für den Rettungsdienst verantwortlich sind. „Wir fordern deshalb die politisch Verantwortlichen auf, eine möglichst bundeseinheitliche Regelung für die Ausbildung zum Notfallsanitäter in den Ländern zu finden“, betont Daniel Gelbke, Referatsleiter Bevölkerungsschutz beim ASB-Bundesverband. „Erst wenn die Finanzierungs-Frage geklärt ist, können wir nachhaltig Fachkräfte im Rettungsdienst gewinnen und fördern.“ Das Bundeskabinett hat am 10. Oktober 2012 die Vorlage für ein Gesetz über den Beruf des Notfallsanitäters beschlossen. Der ASB hatte im Vorfeld des Gesetzesentwurfes seine Expertise in den gesetzgebenden Prozess eingebracht. Bereits seit Jahren fordert der ASB, wie viele andere Hilfsorganisationen auch, eine grundlegende Modernisierung des Berufsbildes im Rettungsdienst. Das seit 1989 geltende Rettungsassistentengesetz wird den Anforderungen an einen modernen Rettungsdienst seit vielen Jahren nicht mehr gerecht.Quelle: Pressemitteilung des Arbeiter-Samariter-Bundes (ASB) vom 17.10.2012
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