Neue Förderrichtlinien für Jugendfreiwilligendienste in Kraft getreten

"Am 1. April sind die neuen Förderrichtlinien Jugendfreiwilligendienste in Kraft getreten. Erstmals anwendbar sind diese Regelungen im Antragsverfahren für den Freiwilligenjahrgang 2012/13. Das neue Förderverfahren ist vom Bundesfamilienministerium in zwei Arbeitsgruppen mit Ländern und Verbänden unter Beteiligung des Bundesfinanzministeriums im Konsens entwickelt worden. Zwei Änderungen sind in diesem Zusammenhang besonders wichtig:
Zum einen werden zukünftig immer alle Freiwilligen eines Trägers in die Förderung einbezogen.
Zum anderen wird anhand der bereits aus dem laufenden Förderjahrgang grundsätzlich bekannten Finanzierungspläne ein trägerbezogener Festbetrag von bis zu 200 Euro ermittelt. Die Antragstellung läuft im FSJ wie bisher über das Zentralstellenverfahren und im FÖJ über das Länderverfahren. Zur Zeit finden intensive Schulungen auf allen Ebenen statt. Bitte halten Sie engen Kontakt mit Ihren Zentralstellen, die Sie über die Einzelheiten informieren werden. Wichtig ist, dass die Jugendfreiwilligendienste, insbesondere das FSJ, auch künftig flexibel bleiben. Wenn ein Träger nach der Abgabe des Förderantrags oder auch nach Beginn des Freiwilligenjahres zusätzliche Plätze schaffen bzw. Verträge schließen und diese bei in der Summe gleichbleibender Bundesförderung auch finanzieren kann - z.B. durch Drittmittel oder einen höheren Einsatzstellenbeitrag - so ist dies sehr zu begrüßen. Nach Vorlage der neuen Förderrichtlinien hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages erfreulicherweise einstimmig entschieden, die bisherige Sperre von 25% der für 2012 vorgesehenen Mittel für die Jugendfreiwilligendienste aufzuheben, so dass das Bewilligungsverfahren nun zügig eingeleitet werden kann."

Quelle: Newsletter: Info-Dienst Freiwilligendienste Nr. 17 / 02.05.2012, herausgegeben vom Leiter des Arbeitsstabes Freiwilligendienste im Bundesfamilienministerium