Neue Regelungen zur Auswahl von Pflegefamilien in Hamburg

Sozialsenator Scheele zieht strukturelle Konsequenzen aus dem Fall Chantal

Am 30.01.2012 hat Hamburgs Sozial- und Familiensenator Detlef Scheele neue Regelungen für die Vermittlung von minderjährigen Kindern und Jugendlichen in Pflegefamilien angeordnet, die mit sofortiger Wirkung bis auf Weiteres gelten. Bevor die zuständigen Bezirke eine geeignete Pflegefamilie auswählen können, müssen angehende Pflegeeltern und alle Hausangehörigen künftig nicht nur ein Führungszeugnis, sondern auch ein Gesundheitszeugnis vorlegen, damit die Behörden Suchterkrankungen und andere relevante Krankheiten zweifelsfrei ausschließen können. „Mit diesen Maßnahmen möchte ich zunächst sicherstellen, dass sich der Tod eines Kindes in einer Hamburger Pflegefamilie nicht wiederholt“, betont Familiensenator Detlef Scheele. Die Jugendämter in den Bezirken sind angewiesen, künftig verstärkt präventiv zu arbeiten, damit es nicht gar nicht erst dazu kommen kann, dass ein Kind bei drogenabhängigen Pflegeeltern aufwächst.“ Künftig müssen angehende Pflegeeltern ein Führungszeugnis vorlegen, das im Rahmen einer so genannten Eignungsfeststellung (§ 33 SGB) nicht nur auf einschlägige Straftaten wie Gewalt gegen Kinder oder Kindesmissbrauch hin überprüft werden soll, sondern auf alle Straftaten, die bis dahin vorliegen. Jeder Eintrag in ein Führungszeugnis ist somit künftig ein Ausschlusskriterium für Pflegeeltern, die ein Kind bei sich aufnehmen wollen. Eine weitere verbindliche Voraussetzung für angehende Pflegeeltern und deren Hausangehörigen ist der Nachweis eines aktuellen Gesundheitszeugnisses, das auch einen Drogentest beinhaltet, den die Gesundheitsämter der Stadt durchführen. Die Kosten für diese Drogentests übernimmt die Sozialbehörde. Darüber hinaus hat Senator Scheele die Bezirke der Freien und Hansestadt Hamburg dazu aufgefordert, ihre jeweiligen Jugendämter anzuweisen, alle 1300 Hamburger Pflegefamilien und deren Hausangehörigen bis zum 15. Februar 2012 genau zu überprüfen, ob Hinweise auf Suchterkrankungen und/oder Straftaten vorliegen. Sozialsenator Scheele bittet alle Hamburger Pflegeeltern, die hervorragende Arbeit leisten, um Verständnis für diese Maßnahmen. Außerdem beabsichtigt die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) die bestehenden Regelungen zum Pflegewesen in Hamburg detailliert zu überprüfen und konkreter zu fassen. 

Hintergrundinformationen

Eltern, die bereits ein Kind oder mehrere Kinder in Pflege genommen haben, müssen aufgrund der vorläufigen neuen Regelungen kein Gesundheitszeugnis vorweisen. Außerdem werden in diesen Familien rückwirkend keine Drogentests durchgeführt. Behörden können grundsätzlich in ein bestehendes Pflegeverhältnis nur dann mit neuen Auflagen eingreifen, wenn es konkrete Hinweise dafür gibt, dass das Kindeswohl gefährdet ist. Deshalb hat die Sozial- und Familienbehörde die Bezirke lediglich dazu aufgefordert, bereits bestehende Pflegeverhältnisse in Pflegefamilien nach Aktenlage zu prüfen.  Falls bei dieser Akteneinsicht Zweifel bestehen, liegt es im Ermessen der zuständigen Jugendämter, die jeweiligen Pflegefamilien im Einzelfall zu besuchen, um offene Fragen zu möglichen Suchterkrankungen und/oder Straftaten zu klären.

Quelle: Pressemitteilung der Hamburger Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration vom 30.01.2012
http://www.hamburg.de/basfi/