Neuer Bluttest auf Down-Syndrom „Praena-Test“ illegal - Rechtsgutachten veröffentlicht
Der vom Konstanzer Unternehmen „LifeCodexx“ für Juli angekündigte vorgeburtliche Bluttest auf Down-Syndrom „PraenaTest“ ist kein zulässiges Diagnosemittel nach dem Gendiagnostikgesetz. Dies geht aus einem heute veröffentlichten Rechtsgutachten von Prof. Klaus Ferdinand Gärditz von der Universität Bonn hervor. Im Gendiagnostikgesetz sind für derartige unzulässige vorgeburtliche Untersuchungen unter anderem mögliche strafrechtliche Folgen vorgesehen. Beim PraenaTest handelt es sich darüber hinaus um ein nicht verkehrsfähiges Medizinprodukt, da es die Sicherheit und Gesundheit der Ungeborenen gezielt gefährdet, wie das Gutachten verdeutlicht. Die zuständigen Landesbehörden sind nach dem Gesetz über Medizinprodukte ermächtigt, zu verhindern, dass der PraenaTest in Verkehr gebracht wird. Mit dem Test soll nach Angaben von „LifeCodexx“ mit einer hohen Wahrscheinlichkeit ein Down-Syndrom beim Kind vorgeburtlich aus mütterlichem Blut nachgewiesen werden können. „Der Test dient weder medizinischen noch therapeutischen Zwecken. Nach dem Gendiagnostikgesetz müssen aber gerade diese Zwecke für eine zulässige vorgeburtliche Untersuchung vorliegen. Down-Syndrom ist aber weder therapierbar, noch heilbar. Es geht beim Bluttest fast ausschließlich um die Selektion von Menschen mit Down-Syndrom. Er diskriminiert damit Menschen mit Down-Syndrom in der schlimmsten Form, nämlich in ihrem Recht auf Leben. Bereits heute wird in über 90 % aller Fälle abgetrieben, wenn ein Down-Syndrom beim Kind diagnostiziert wird. Mit dem neuen vermeintlich „einfacheren“ Test steht zu befürchten, dass die Rasterfahndung nach Menschen mit Down-Syndrom noch verstärkt wird“, betonte Hubert Hüppe, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen anlässlich der heutigen Bundespressekonferenz zum Bluttest auf Down-Syndrom. Müttern werde mit dem neuen Test eine risikoärmere Methode zur vorgeburtlichen Diagnostik vorgegaukelt. Noch nicht einmal der Berufsverband niedergelassener Pränataldiagnostiker gehe aber davon aus, dass invasive Methoden mit dem Bluttest überflüssig werden, so der Beauftragte. „Gleichzeitig steigt der Druck auf Frauen, den angeblich risikoärmeren Test durchführen zu lassen und bereits bei auffälligem Befund abzutreiben. Frauen, die ein Kind mit Down-Syndrom austragen, werden sich zukünftig noch mehr rechtfertigen müssen“, so Hubert Hüppe. Das komplette Gutachten sowie eine Zusammenfassung steht Ihnen als Download zur Verfügung:- Gutachtliche Stellungnahme zur Zulässigkeit des Diagnostikprodukts „PraenaTest“ (PDF/392KB)
- Zusammenfassung der Gutachtlichen Stellungnahme von Prof. Dr. Klaus Ferdinand Gärditz (PDF/39KB)
Quelle: Pressemitteilung des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen vom 05.07.2012
www.behindertenbeauftragter.de